Gránit Bank
Aufsicht verhängt Bußgeld
Die MNB in ihrer Eigenschaft als Finanzaufsicht untersuchte die Geschäftstätigkeit der Granit Bank vom Oktober 2021 bis zum Prüfungsabschluss. Die Aufsichtsbehörde stellte dabei verschiedene Schwachstellen fest, die den sicheren Bankbetrieb jedoch nicht gefährden.
Schwachstellen wurden insbesondere in den Bereichen Unternehmensführung, Kreditrisikomanagement, Bilanzierung von Wertminderungen und IT aufgedeckt. Die Handelsbank erfüllte ihre aufsichtsrechtlichen Anforderungen nicht vollständig und wies Defizite in der Vergütungspolitik auf. Im Kreditrisikomanagement kritisierten die Prüfer die mangelnde Kontrolle von Änderungen in Kundengruppen, die Verwaltung von Großkrediten, das jährliche Kundenrating sowie die Überwachungsprozesse und Wertminderungsbuchungen.
Im IT-Bereich zeigte sich, dass die Gránit Bank Fehlfunktionen im Zahlungsverkehr nicht vollständig meldete. Auch die internen IT-Kontrollen wurden beanstandet. Die Aufsicht setzte der Bank eine Frist zur Behebung aller Mängel. Bei der Bemessung der Geldbuße würdigte die MNB als mildernden Umstand die uneingeschränkte Kooperation der Bank während der Untersuchung sowie die bereits begonnene Mängelbehebung.