Jagdunfall
Tod aus zweitausend Metern
Im Mai 2020 ereignete sich in Újfehértó eine unglaublich anmutende Tragödie. Der Gastjäger wollte unbedingt eine besondere Waffe ausprobieren, die eine Reichweite von 6.000 m (!) besitzt. Obwohl ihn der gastgebende Jäger, ein guter Bekannter, in den Umgang mit der Bockflinte sachgemäß eingeweiht hatte, gab der Gast einen Schuss in Richtung bewohntes Gebiet ab. Das Geschoss traf einen Mann, der sich mehr als 2 km weit entfernt in seinem Garten in der Kleinstadt aufhielt. Noch bizarrer macht den Unfall, dass der Täter zuvor bereits zwei Schüsse auf einen Rehbock abgegeben hatte, den er verfehlte. Als er anschließend die Waffe sichern (!) wollte, löste sich ein weiterer Schuss, der den ahnungslosen Mann hinter seinem Haus traf. Der Mann wurde unverzüglich in ein Krankenhaus gebracht, wo er jedoch bald an den schweren Schussverletzungen verstarb.
Die Staatsanwaltschaft plädierte trotz dieser im hohen Maße fahrlässigen Vorgehensweise des als routiniert beschriebenen Jägers auf eine zur Bewährung ausgesetzte Gefängnisstrafe. Dem folgte nun das Kreisgericht Nyíregyháza, das den Täter zu einem Jahr Gefängnis und zu einer Geldbuße von 600.000 Forint verurteilte. Die Gefängnisstrafe wurde für zwei Jahre ausgesetzt. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte und sein Anwalt Berufung einlegten.
Solchen Idioten muß die WBK entgezogen werden und sie dürften nie wieder in die Nähe von Schußwaffen kommen. Nicht mal ungeladenen…
Ja, es ist unglaublich, dass einem “Profi” derartige Fahrlässigkeit so verziehen wird. Ein Mensch wurde getötet, das Menschenleben ist dem Gericht eine Geldstrafe “wert”, und der Täter besitzt noch die Dreistigkeit, auf weniger zu plädieren!
Richter und Staatsanwalt sind vermutlich auch selbst”Jäger” derselben Sorte….