Wildunfälle
Paarungszeit erhöht Risiko auf Straßen
Der Verband unabhängiger Versicherungsmakler (FBAMSZ) führt dies auf das veränderte Verhalten der Tiere während der Paarungszeit zurück. Obwohl es keine signifikante Veränderung über die Jahre gibt, hat sich die Zahl der Wildunfälle in den vergangenen zwei Jahrzehnten doch nahezu verdoppelt. Laut Statistiken des Wildtierregisters kamen 2022 mehr als 7.400 Stück Großwild durch Kollisionen mit Kraftfahrzeugen ums Leben. Diese Zahl entspricht in etwa der des Vorjahres. Rehe sind mit rund 5.800 Zusammenstößen die am häufigsten betroffene Wildart. Darüber hinaus wurden 1.200 Hirsche und etwas mehr als 400 Wildschweine angefahren. Bei Kleinwild wie Kaninchen, Fasanen und Rebhühnern gab es über 9.000 Unfälle, die jedoch nur zu geringfügigen Fahrzeugschäden führten.
Neue Rechtslage entlastet Autofahrer
Der FBAMSZ weist auf eine wichtige Gesetzesänderung hin: Seit Juli letzten Jahres werden weder Autofahrer noch Wildhüter automatisch für Wildunfälle verantwortlich gemacht. Zwar können Wildhüter theoretisch eine Entschädigung für getötetes Wild fordern, in der Praxis geschieht dies jedoch selten. Die Haftung der Jagdgesellschaften wiederum kommt vor allem dann zum Tragen, wenn sich der Unfall während einer Jagd ereignet, weil das Wild auf die Straße getrieben wird, oder weil eine Futterstelle zu nah an der Straße (weniger als 200 m) eingerichtet wurde.
Besondere Regelungen für Schnellstraßen
Schnellstraßen müssen so betrieben werden, dass diese theoretisch kein Wild queren kann. Bei Wildunfällen auf Autobahnen wird daher höchstwahrscheinlich der Betreiber zur Verantwortung gezogen. Der FBAMSZ betont jedoch, dass sich die meisten Wildunfälle nicht auf Schnell-, sondern auf untergeordneten Straßen ereignen. In der überwiegenden Zahl der Fälle muss der Autofahrer den Schaden am Fahrzeug selbst tragen.