Aus dem Gerichtssaal
Mordversuch aus Menschenhass?
Die Anklage gegen den Autofahrer lautete auf versuchten Totschlag durch vorsätzliches Überfahren mehrerer Menschen. Der Täter wurde nun in zweiter Instanz zu fünf Jahren Zuchthaus und sieben Jahren Fahrverbot verurteilt. Er darf nicht vorzeitig aus der Haft entlassen werden.
Seine späteren Opfer verrichteten im Dezember 2020 in einer nordostungarischen Kleinstadt am frühen Morgen ihre Tätigkeit als Mitarbeiter der Müllabfuhr. Der Angeklagte fuhr auf der Gegenfahrbahn und bremste seinen Wagen ab, so dass ein Mitarbeiter die Mülltonne vor ihm über die Straße ziehen konnte. Der winkte ihm zu, um sich für die Geste zu bedanken, doch der Angeklagte interpretierte dies falsch und glaubte, der Mann wollte ihn beleidigen. Er stieg aus seinem Auto, riss das ahnungslose Opfer zu Boden, schlug mehrmals auf ihn ein und verließ sodann den Tatort.
Während der angegriffene Mann und seine Begleiter telefonisch die Polizei um Hilfe riefen, kehrte der Täter mit seinem Auto um und fuhr mit ca. 30-35 km/h auf die vier Männer der Müllabfuhr zu, die gerade hinter dem Müllwagen am Straßenrand warteten.
Drei von ihnen wurden vom Auto angefahren, nur einem gelang es, noch im letzten Moment zur Seite zu springen. Obwohl die drei Opfer letztlich nur leichte Verletzungen erlitten, wurde ein schwerer oder gar tödlicher Ausgang tatsächlich nur durch ihre dicke Winterkleidung und glückliche Umstände vermieden, urteilte das Gericht.
Die Zuchthausstrafe ist die strengste im nationalen Strafvollzug. Es gibt strengere Absonderungen und weniger Vergünstigungen für die Strafgefangenen.