Skurrile Kriminalfälle
Mit dem Fahrrad auf der Autobahn
Bereits ergangen ist das Urteil im Falle eines Polen, der ein Fahrrad von einem Einzelgehöft (tanya) im ländlichen Raum stahl. Diese Tat an sich hätte wohl nicht viel Wirbel verursacht, aber aus irgendeinem Grunde hatte sich der Dieb in den Kopf gesetzt, mit dem gestohlenen Fahrrad auf der Autobahn M5 nach Budapest gelangen zu wollen! Vermutlich war dies der kürzeste Weg zwischen dem Gehöft bei Kunszállás südlich von Kecskemét und der Hauptstadt. Aber auch so hatte der gute Mann noch gut einhundert Kilometer vor sich, als er am frühen Abend des 16. Januar zu seiner außergewöhnlichen Radtour Richtung Budapest aufbrach. Zum Glück benachrichtigten Autofahrer, die den im Dunkeln radelnden Mann bemerkten, die Polizei, die das Abenteuer stoppen konnte, ehe es zu einem Unglück kam. Der Besitzer erhielt sein Fahrrad zurück, der Pole wurde zu einer auf Bewährung ausgesetzten Haftstrafe von einem Jahr verurteilt.
GPS-Tracker verrät notorischen Dieb
Ebenfalls Mitte Januar eignete sich ein 22-Jähriger in Jászapáti einen Bus an. Der junge Mann begab sich am Steuer des geklauten Fahrzeugs auf eine Nacht-und-Nebelfahrt durch vier Komitate, ehe der Ausflug in einem Straßengraben endete. Der Besitzer konnte die Polizei leicht auf die Fährte des Diebes ansetzen, da der moderne Bus im Wert von umgerechnet rund 100.000 Euro natürlich mit einem GPS-Tracker ausgestattet war. Die Polizei versuchte den Dieb zu stoppen, der auf der Hauptstraße 4 zwischen Kaba und Püspökladány die Kontrolle über den Bus verlor und erst durch einen Baum auf der gegenüberliegenden Straßenseite zum Stehen gebracht wurde. Nach diesem Unfall versuchte der Mann noch übers offene Feld zu fliehen, wurde aber schnell gefasst, weil die Polizisten in diesem Wettlauf offensichtlich überlegen waren. Wie sich herausstellte, handelt es sich um einen notorischen Dieb, der gerade zwei Tage zuvor einen Pkw gestohlen hatte. Den hatte er aber sogleich verkauft – die Polizei fand den Käufer und beschlagnahmte das Diebesgut, der Täter wurde bereits gesucht. Gegen ein glimpfliches Urteil vor Gericht spricht auch, dass der Rückfalltäter gar keine Fahrerlaubnis besitzt und schon früher von den Behörden aus dem (Straßen-) Verkehr gezogen worden war.
