Aus dem Gerichtssaal
Messermord hart geahndet
In einer Nacht im Mai 2020 kam es zu dem folgenschweren Aufeinandertreffen von zwei Gruppen Jugendlicher im Zentrum von Budapest. Beide Gruppen prügelten sich wiederholt im alkoholisierten Zustand, zwei der Täter standen zudem unter Drogeneinwirkung. Der Haupttäter stach mit einem Messer auf zwei Jungen der anderen Gruppe ein – einer tatsächlich lebenslangen Freiheitsstrafe entging er nur aufgrund des Umstandes, dass er zwar zum Tatzeitpunkt das 18. Lebensjahr gerade vollendet hatte, aber noch nicht 20 Jahre alt war.
Der damals 19-jährige Mittäter zeigte mit Fußtritten gegen den Kopf des bereits am Boden liegenden, vom Haupttäter zuerst niedergestochenen Opfers eine extrem hohe Brutalität – laut Gutachtern hätten die Tritte ohne die bereits tödlichen Stichwunden ebenfalls den Tod des Opfers herbeigeführt. Der Zwillingsbruder wurde wiederum in zweiter Instanz teilweise entlastet, da ihm nur eine passive Mittäterschaft nachgewiesen werden konnte. Während der brutale Bruder nun an Stelle von 7,5 sogar 10 Jahre absitzen muss, wurde die Gefängnisstrafe des dritten Täters von 5 auf 3 Jahre verringert.
Da sich die Tat ereignete, bevor die Fidesz-Regierung das StGB weiter verschärfte, haben die nun rechtskräftig verurteilten jungen Männer die Chance, dass sie bei guter Führung nach zwei Dritteln der Haftzeit unter Auflagen entlassen werden können.
Die Opfer des an jenem verhängnisvollen Tag seinen 18. Geburtstag feiernden Krisztián Cs. waren der erst 16-jährige László M. und sein 20-jähriger Freund Gergely K. Die Jugendlichen feierten ausgelassen das erste Wochenende nach Aufhebung des Lockdowns zur Zeit der Corona-Pandemie.