Sollte man in Ungarn eigentlich immer bei sich tragen: Die Lakcímkártya. (Foto: Archiv)

Wissenswertes und Kurioses rund um die Lakcímkártya

Kleine Karte – große Wirkung

Wer sich Ungarn als Wahlheimat auserkoren hat, dem wird eines Tages unweigerlich die Frage nach der Lakcímkártya (deutsch: Adresskarte) gestellt – sei es bei der Beantragung einer ungarischen Steuernummer, der Eröffnung eines Bankkontos, der Unterzeichnung eines Mobilfunkvertrages, beim Gang zum Hausarzt oder sogar schon mal beim Umtausch eines Kleidungsstückes und Besuch beim Tierarzt. Die kleine Karte wird in fast jedem Bereich des täglichen Lebens benötigt und sorgt nicht selten für Verwirrung bei Nichtungarn, da sich einem der Sinn und die Praxis nicht auf Anhieb erschließen.
22. September 2016 0:00
Offiziell soll die Karte Auskunft darüber geben, unter welcher Adresse eine in Ungarn wohnhafte Person registriert ist. Sie übt aber auch großen Einfluss in Bereiche des Lebens aus, die weit über die bloße Registrierung einer Adresse hinausgehen. Grundvoraussetzung für die Beantragung der Karte ist ein Mietvertrag nebst Zusatzerklärung. Darin muss der Vermieter deutlich machen, dass er der Registrierung des Mieters unter angegebener Adresse zustimmt. Doch genau daraus ergibt sich häufig ein Problem in Ungarn.

Illegales Wohnen – keine Adresskarte

Schließlich ist es in Ungarn trotz aller Gegenmaßnahmen des Finanzamtes noch immer ein weit verbreitetes Phänomen, dass Immobilienbesitzer Wohnungen und Häuser illegal vermieten, um die Mieteinnahmen nicht mit dem Staat teilen zu müssen.

Was das in Bezug auf die Adresskarte zur Folge haben kann, davon kann die junge Niederländerin Marijke ein Lied singen. Sie kam vor einem Jahr für eine neue Stelle nach Budapest und konnte zwar schnell eine schöne Innenstadtwohnung finden, allerdings ergaben sich bald schon die ersten Probleme mit der Vermieterin. Als sie ihre Adresskarte beim Amt für Einwanderung und Staatsbürgerschaft (ung. Bevándorlási és Állampolgársági Hivatal) beantragen wollte und ihre Vermieterin um deren schriftliche Genehmigung bat, wurde ihr diese verweigert. „Sie machte sehr deutlich, dass sie nicht wollte, dass ich mich unter ihrer Adresse registriere. Meine Vormieter hatten ihr anscheinend große Probleme wegen der Lakcímkártya bereitet“. Später fand sie heraus, dass die Vermieterin dem jungen Paar aus Frankreich den Mietvertrag nicht kündigen konnte, da beide die Adresse als ihren Erstwohnsitz angegeben hatten. Das Mietsverhältnis konnte erst durch einen Rechtsstreit beendet werden: „Seither war meine Vermieterin nicht mehr bereit, einer Registrierung zuzustimmen und legte mir nahe, ich möge mir eine neue Wohnung suchen“. Ohne Einwilligung des Vermieters also keine Adresskarte.

Eine Tatsache, die auch den Mitarbeitern beim Amt für Einwanderung bekannt ist. So sei es nicht selten, dass sich verzweifelte Antragssteller an sie wenden, denen die Registrierung durch den Vermieter nicht gestattet wird. Es gäbe aber durchaus Möglichkeiten, eine beiderseitige Einigung zu erreichen. Das Amt rät in solchen Fällen dazu, mit dem Vermieter eine Zusatzerklärung abzuschließen, in der man versichert, sich nach Ablauf des Mietsverhältnisses von der Adresse wieder abzumelden. Diese offizielle Erklärung muss von einem Notar beglaubigt werden.

Ohne Adresskarte Probleme beim Arzt

Marijke fand schließlich eine Wohnung, in der sie sich registrieren konnte und merkte bei ihrem ersten Gang zum Arzt, welche Rolle die kleine Adresskarte im ungarischen Alltag tatsächlich spielt. Denn die auf der Karte angegebene Adresse und der Stadtbezirk legen fest, zu welchem Hausarzt man gehen kann. Das bedeutet in der Praxis, dass jemand, der beispielsweise in der Andrássy utca in Budapest registriert ist, einem Hausarzt in der unmittelbaren Nachbarschaft zugeteilt ist.

Bei jeder neuen Anmeldung in einer Arztpraxis wird dies mittels der Adresskarte kontrolliert. Ein Arzt kann sogar die Behandlung verweigern, wenn der Patient nicht in seinen lokalen Zuständigkeitsbereich fällt. Zwar wird diese Regelung nicht mehr ganz so ernst genommen und man findet auch Ärzte, die einen ohne Blick auf die Adresskarte behandeln, man sollte sich aber trotzdem rechtzeitig darüber informieren, welchen Arzt man im Krankheitsfall aufsuchen kann. Informationen zu den jeweiligen Ärzten liefern die offiziellen Webseiten der Budapester Stadtbezirke.

Nicht ganz realitätskompatibel, aber in Ämtern sehr begehrt

Eine kleine Karte mit großer Wirkung. Über Sinn oder Unsinn dieser Karte in einer immer mobiler werdenden Welt, in der man selten jahrelang unter derselben Adresse wohnt, ließe sich durchaus streiten. Auch wenn man bedenkt, dass etliche Ungarn unter anderen Adressen registriert sind als der, unter der sie tatsächlich wohnen. Tatsache aber bleibt, dass dieses kleine Dokument nicht nur Einfluss auf viele soziale Bereiche des Lebens hat, sondern auch auf die ökonomischen. Wer etwa in Ungarn über einen Autokauf nachdenkt, der sollte sich bewusst darüber sein, dass die Adresskarte bei Vertragsabschluss vorgezeigt werden muss. Und wer dann mit dem neuen Auto die Geschwindigkeitsbegrenzung missachtet, der kann im Zweifelsfall auch von der Polizei aufgefordert werden, die Karte gemeinsam mit dem Personalausweis vorzuzeigen.

Die gute Nachricht zum Schluss: Ein Leben in Ungarn ist durchaus auch ohne Lakcímkártya möglich. Als wir uns für diesen Artikel unter hiesigen Expats bezüglich Adresskarten-Erfahrungen etwas umhörten, ernteten wir bei etlichen von ihnen nur ein fragendes Gesucht oder ein Schulterzucken. Einige von ihnen leben teilweise schon seit Jahren ohne Adresskarte glücklich in Ungarn.

Auf der anderen Seite scheint es immer mehr ungarischen Beamten sehr bewusst zu sein, dass es sich bei der Adresskarte eher um ein ungarisches Unikum handelt, das insbesondere von Ausländern keineswegs so selbstverständlich mitgeführt wird wie etwa ein Personalausweis. Wird „Karl Külföldi“ bei einer der oben erwähnten Institutionen vergeblich nach seiner Adresskarte gefragt, dann gibt es zumeist nur ein kurzes Stirnerunzeln und die Angelegenheit lässt sich dann doch irgendwie ohne dieses folkloristische Dokument erledigen.

Fazit: es schadet sicher nicht, eine Lakcímkártya zu besitzen. Sollte deren Beschaffung allerdings auf unüberwindliche Hindernisse stoßen, dann nicht verzweifeln: es geht zur Not auch ohne…

Wer noch nicht im Besitz einer Lakcímkártya ist, der findet hier hilfreiche Informationen zur Antragsstellung.

Der Antrag auf eine Lakcímkártya muss für EU-Bürger beim Amt für Einwanderung und Staatsbürgerschaft (ung. Bevándorlási és Állampolgársági Hivatal) gestellt werden.

Adresse: Budafoki út 60, 1117 Budapest.

Öffnungszeiten:

Montag: 8:30-13:00
Dienstag: 13:00-18:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 8:30-13:00
Freitag: 8:30-12:00

Benötigte Dokumente:

  • Personalausweis oder Pass
  • Arbeitsvertrag oder Nachweis über Einkünfte in Ungarn
  • Mietvertrag inklusive Zusatzformular mit Genehmigung des Vermieters zur Registrierung (das Zusatzformular ist beim Amt erhältlich und im Vorfeld auszufüllen) oder Eigentumsnachweis über eigene Immobilie in Ungarn
  • Antragsformular für Adresskarte und Neuregistrierung in Ungarn (beide Formulare sind gleichzeitig beim Amt auszufüllen)

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