Foto: police.hu

Aus dem Gerichtssaal

„Jägern“ droht Gefängnis

Die Ermittlungen im Aufsehen erregenden Fall des „Schweizer Wolfes“ sind abgeschlossen, zwei Männer müssen sich für den feigen Abschuss des geschützten Tieres verantworten.
26. Dezember 2024 17:00

Die Ermittler verdächtigen zwei Männer aus Nyíregyháza, von denen einer einen Jagdschein besaß, den Wanderwolf M237 aus der Schweiz Anfang April 2023 erschossen zu haben. Die frevlerische Tat ereignete sich im Gebiet des Nationalparks Aggtelek, unweit der Grenze zur Slowakei. Die beiden verdächtigten Männer im Alter von 49 und 50 Jahren warfen den Signalgeber des Wolfes, dessen Wanderung von Naturfreunden im Internet begeistert begleitet wurde, nach der Tat in den Grenzfluss Hernád – Taucher konnten das Beweismittel sicherstellen.

Die Männer wurden im August 2023 inhaftiert und müssen nun nicht nur für die Schädigung der Natur geradestehen, sondern auch wegen Gefährdung Minderjähriger. Offenbar haben die Ermittlungen die „Erzählung“ erhärtet, wonach die geladene Waffe dem heute 11-jährigen Jungen des Jägers übergeben wurde, der damit just den Wolf erlegte. Der Junge kann in keinem Fall strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, die Erwachsenen aber nun erst recht.

Die beiden Täter befanden sich bis Ende Mai 2024 in U-Haft und stehen seither unter Hausarrest. Den Ermittlungserfolg schmälert, dass der getötete Wolf nicht gefunden werden konnte. Die Staatsanwaltschaft plädiert dessen ungeachtet auf Freiheitsstrafen für die beiden Erwachsenen, den Entzug des Erziehungsrechts von Minderjährigen bzw. des Jagdscheins.

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