Aus dem Gerichtssaal
„Hunderetterin“ muss sich verantworten
Sie habe die toten Körper von zwei Dutzend Hunden in Gefrierschränken aufbewahrt, teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft des Komitats Zala mit. Die 68-jährige Frau lebte seit 2019 als Mieterin in einem Einfamilienhaus in Zalaszentgrót, wohin sie zunächst drei Puli-Hunde mitbrachte. Im Laufe der Jahre habe sie es „als ihre Pflicht angesehen“, meist Mischlingshunde von der Straße zu „retten“.
Sie hielt die Tiere auf dem Hof des Grundstücks und im Haus, das Mietobjekt war jedoch für die Haltung einer so großen Anzahl von Tieren nicht geeignet. Die Deutsche verfügte zudem nicht über die finanziellen Mittel, um die Tiere ausreichend zu versorgen. Die Hunde wurden vernachlässigt. Aufgrund der Umstände herrschte in der Umgebung des Grundstücks ein starker Gestank, das Gebäude wurde unbewohnbar. Das zuständige Regierungsamt führte im August 2024 unter Beteiligung von Polizei, Tierärzten und Tierschützern eine Inspektion des Anwesens durch. Hierbei wurden in der Wohnung und im Hof 78 Hunde verschiedener Rassen gefunden, einige davon in Tiertransportboxen. Die Hunde waren mit Kot und Urin verschmutzt, abgemagert, hatten weder ausreichend Futter noch Trinkwasser, die überwiegende Mehrheit besaß keinen Chip. Die toten Körper von 21 Hunden wurden in Gefrierschränken gefunden, eingewickelt in Zeitungspapier und Plastiktüten.
Die geretteten Hunde wurden an Tierschutzvereine und Tierheime vermittelt. Das Regierungsamt verhängte gegen die Frau eine Tierschutzstrafe von fast 7 Mio. Forint und untersagte ihr für acht Jahre die Haltung von Tieren. Durch das Verhalten der Angeklagten wurde die Gesundheit der Tiere dauerhaft geschädigt bzw. starben mehrere. Deshalb erhob die Staatsanwaltschaft Keszthely Anklage gegen die Deutsche wegen Tierquälerei.