Aus dem Gerichtssaal

Ein Fall von Dreifachverurteilung

Ein Wiederholungstäter wurde jetzt „automatisch“ zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt.

Der Mann hatte zuvor nach rechtskräftigen Urteilen bereits zwei Haftstrafen verbüßt, als er sich wieder auf freiem Fuß ein weiteres Mal nicht beherrschen konnte. Im Mai 2022 lockte er einen 11-jährigen Jungen, der nach der Schule auf den Bus wartete, mit falschen Versprechungen in seine Wohnung, wo er ihn sexuell missbrauchte. Der Junge rief vergeblich um Hilfe, der Mann hielt ihn mit Gewalt fest, schlug und bedrohte ihn. Später zeigte der Triebtäter seinem Opfer Pornos und forderte ihn auf, die gesehenen Handlungen auszuführen. Erst am anderen Morgen (!) gab der Mann den Jungen frei, der in die Schule lief, wo die Polizei gerufen wurde.

Weil es sich in diesem Fall um einen Wiederholungstäter handelt, wandte der Gerichtshof Győr in erster Instanz das höchstmögliche Strafmaß an. Dieses ist im Falle einer Dreifachverurteilung automatisch „lebenslänglich“. Allerdings wurde die verhängte Zuchthausstrafe, die frühestens nach 30 Jahren ausgesetzt werden könnte, in zweiter Instanz vom Tafelgericht Győr insofern abgeschwächt, als dass eine erste Überprüfung der Gefangenhaltung des unverbesserlichen Triebtäters schon nach 25 Jahren erfolgen soll.

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