Feiertage 2025
Drei Brückentage sind abzuarbeiten
Der 1. Januar fällt auf einen Mittwoch, der Nationalfeiertag des 15. März auf einen Samstag, weshalb das erste lange Wochenende 2025 erst mit dem Osterfest gefeiert werden kann. Seit der Karfreitag zum gesetzlichen Feiertag erklärt wurde, garantiert Ostern vier arbeitsfreie Tage am Stück, die im kommenden Jahr vom 18.-21. April fällig werden.
In Verbindung mit dem 1. Mai, der auf einen Donnerstag fällt, wird der erste Brückentag wirksam, der zwei Wochen später, am Samstag des 17. Mai abzuarbeiten ist. Die gleiche Regelung wird zum Revolutionsfeiertag des 23. Oktober wirksam – der sich am Freitag anschließende Brückentag wird allerdings bereits am Samstag davor (18. Oktober) abgearbeitet. Unglücklich fällt 2025 auch der Nationalfeiertag des 20. August (auf einen Mittwoch), ganz zu schweigen von Allerheiligen, denn der 1. November wird ein Samstag sein.
So bleiben nur noch das dreitägige Pfingst-Wochenende (7.-9. Juni) und als versöhnlicher Abschluss ein fünftägiges Weihnachtsfest. Denn inzwischen gilt bereits Heiligabend als arbeitsfreier Tag, der am Samstag, dem 13. Dezember vorgearbeitet werden muss. So aber darf schon am Morgen des 24. Dezember Weihnachtsfreude einkehren, ohne Unterbrechung von Mittwoch bis Sonntag.
Zusammengefasst gibt es 2025 somit drei (abzuarbeitende) Brückentage sowie zwei „unwirksame“ Feiertage, die auf Wochenenden fallen, und somit nur zehn freie Tage zwischen den Wochenenden.
