Dreister Betrug
Deutscher Staat geprellt
Laut Gericht habe der Beklagte im November 2018 beschlossen, im Namen von neun Einzelpersonen – ohne deren Zustimmung – Schadensersatzanträge beim Finanzministerium der Bundesrepublik Deutschland einzureichen. Bei Personen nicht jüdischer Herkunft, die im Zweiten Weltkrieg von den Nationalsozialisten verfolgt wurden, betrug die Summe jeweils rund 2.550 Euro. Voraussetzung für die Gewährung einer Entschädigung war eine von einem Notar ausgestellte und beglaubigte sogenannte Überlebensbescheinigung, die der Beklagte in allen Fällen vorlegte. Dabei handelte es sich allerdings um Fälschungen, die nicht notariell erstellt und auch nicht von den „Antragstellern“ unterzeichnet worden waren.
Dann dämmerte es Berlin
Zwischen September und Dezember 2019 gewährte das Bundesfinanzministerium in drei Fällen Entschädigungen, die auf die Bankkonten des Angeklagten, seiner Tochter und eines Bekannten gingen. Weder der Bekannte des Mannes noch seine Tochter wussten, dass diese Geldbeträge aus einer Straftat stammten.
Nachdem das Bundesfinanzministerium festgestellt hatte, dass die notariellen Urkunden gefälscht wurden, lehnte es sechs weitere Schadensersatzanträge ab. Der Mann verursachte der Bundesrepublik Deutschland somit letztlich einen Schaden von insgesamt 7.650 Euro. In der Vorverhandlung des Gerichtshofs in Zalaegerszeg bekannte sich der Angeklagte als schuldig und verzichtete auf ein Verfahren. Das Gericht befand ihn des versuchten gewerbsmäßigen Betrugs, der Fälschung öffentlicher Dokumente in neun Fällen, des Vergehens der missbräuchlichen Verwendung persönlicher Daten sowie der wiederholten Verwendung gefälschter Privatdokumente für schuldig. Es verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollzug auf fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Auftraggeber bleibt unbekannt
In einem ähnlichen Verfahren wurden kürzlich vor dem gleichen Gericht in Zalaegerszeg zwei Frauen zu Haftstrafen von 16 bzw. 21 Monaten verurteilt, die sich der Geldwäsche schuldig machten. Die beiden Frauen waren Helfershelfer bei ähnlichen Betrugsmanövern, indem sie reihenweise Bankkonten eröffneten, um Entschädigungszahlungen des deutschen Staates entgegenzunehmen. In ihrem Fall wurde die Bundesrepublik um insgesamt 38.000 Euro betrogen. Sobald das Geld auf den Konten einging, nahmen es die Frauen in einer Summe in bar auf und gaben es abzüglich eines bescheidenen Bonus an ihre Auftraggeber weiter. Obgleich die eigentlichen Täter in dem Verfahren nicht identifiziert werden konnten, wurden den Frauen ihre Gefängnisstrafen zur Bewährung ausgesetzt.
Bei sogen. Nazi-Opfern aus dem 2. Weltkrieg (Juden oder auch Nichtjuden) traut sich die Deutsche Justiz bzw. das Finanzministerium nicht, genauer nachzufragen.
Das würde ja einer Diskriminierung unbescholtener (Nicht-Nazis) gleichkommen. Das geht nunmal gar nicht in der heutigen linksgewandelten Zeit und gewandelten Rechtsprechung in D.
Ich möchte derartige Betrügereien keinesfalls verharmlosen, aber ich wünschte, die deutschen Behörden wären auch bei Betrugsfällen bezüglich Asyl so gründlich und rigoros! Die Summen, die für angebliche Asylbewerber mit bis zu 12 Identitäten versickern, sind im Vergleich zu den im Artikel genannten Beträgen ein einziger Irrsinn.
Ein “unbegleiteter minderjähriger Migrant” kostet den deutschen Steuerzahler MONATLICH rund 9.000 Euros.
Andere illegal zugelaufene Flüchtende kosten je nach Unterbringung zwischen 5 und siebentausend Euros im Monat.
Mehr Erfolg als falsche Reparationsbriefe versprechen erfundene Identitäten und das “Bürgergeld” in Germanistan. Gänzlich ohne Dokumente oder mit einem ukrainischen Fake-Ausweis….