Gastkommentar zum ungarischen EU-Veto
Worum es wirklich geht!
Wir dürfen uns als Freunde Ungarns davon nicht beirren lassen und sollten auf die Sachlage verweisen. Dazu möchte ich in aller Kürze fünf Hinweise geben:
ERSTENS. Die Entscheidung Ungarns kommt keineswegs überraschend. Die ungarische Regierung hatte in den letzten Wochen permanent darauf hingewiesen, dass sie einer einseitigen Veränderung der Vereinbarungen der europäischen Staats- und Regierungschefs zu Haushalt und Hilfspaket vom Juli 2020 nicht zustimmen werde.
Unbeeindruckt davon haben sich Vertreter des Europaparlaments öffentlich dafür gefeiert, in Gesprächen mit der deutschen Ratspräsidentschaft einen verschärften „Rechtsstaatsmechanismus“ als eigene Bedingung für die Verabschiedung des Haushalts durchgesetzt zu haben.
Sie haben dabei auch kein Geheimnis daraus gemacht, dass dieses neue Instrument genutzt werden solle, um Ungarn und Polen unter Druck zu setzen und „auf Linie zu bringen“. Dass beide Länder sich dagegen zur Wehr setzen, war zu erwarten.
ZWEITENS. Es kann keine Rede davon sein, dass Ungarn sich dem Corona-Hilfspaket der Europäischen Union verweigert oder gar seiner eigenen Bevölkerung diese Hilfen vorenthalten will, wie etwa die SPD-Politikerin Barley behauptet. Solche Vorwürfe sind geradezu verleumderisch. Ungarn hat trotz – nur zu begründeter – ordnungspolitischer Bedenken frühzeitig erklärt, sich einem solchen Hilfspaket für die von der Pandemie besonders betroffenen Länder anzuschließen.
Aber selbstverständlich müssen für die Verabschiedung von EU-Haushalt und Corona-Hilfspaket die Bedingungen gelten, die mit allen souveränen EU-Staaten einvernehmlich ausgehandelt worden sind. Wer die Vereinbarungen nachträglich, mit ganz anderen politischen Zielen, einseitig verändern will, darf sich nicht über den Widerstand von Ungarn und Polen beschweren.
DRITTENS. Man muss immer wieder darauf hinweisen, dass der Vertrag über die Europäische Union keine einheitliche, verbindliche Definition von „Rechtsstaatlichkeit“ kennt. Schon angesichts der unterschiedlichen Rechtstraditionen in Europa wäre das ein unmögliches Unterfangen. Das leider bald aus der EU ausscheidende Großbritannien, immerhin das Mutterland des Parlamentarismus, verfügt bekanntlich noch nicht einmal über eine geschriebene Verfassung.
Bei einem möglichen Verstoß gegen die Grundwerte der EU kann ein Verfahren nach Art. 7 des Europäischen Vertrages eingeleitet werden. Ansonsten stehen unterschiedliche Rechtswege offen, um zu prüfen, ob ein Mitgliedsland der EU im Einzelfall gegen Gemeinschaftsrecht verstößt.
VIERTENS. Leider ist zu befürchten, dass ein weitgehender „Rechtsstaatsmechanismus“ genutzt würde, um aus Brüssel gegen eine eigenständige Politik in den Nationalstaaten der EU vorzugehen, selbst wenn diese Politik demokratisch eindeutig durch die jeweiligen Völker legitimiert ist.
Geradezu beispielhaft ist ein aktueller Kommentar im SPIEGEL zum Thema Massenzuwanderung: „Auch droht die EU sich lächerlich zu machen, zeigte sie jetzt keine harte Reaktion. Seit Jahren wird Polen und Ungarn damit gedroht, dass sie für ihre Verweigerungshaltung bei der Aufnahme von Flüchtlingen (…) die Rechnung beim nächsten EU-Mehrjahreshaushalt bekommen. Der liegt nun auf dem Tisch.“
Soll ein Land wie Ungarn, das sich der ungesteuerten Massenzuwanderung nach Europa nachdrücklich widersetzt, dafür also künftig mit dem Entzug von Finanzmitteln bestraft werden?
FÜNFTENS. Zu den christlichen Grundüberzeugungen des ungarischen Volkes gehört die Bedeutung der klassischen Familie, mit Vater, Mutter und ihren Kindern. Aktuell bereitet das ungarische Parlament eine Verfassungsergänzung vor, derzufolge „die Mutter eine Frau ist und der Vater ein Mann“.
Das ist eine legitime Werteentscheidung Ungarns, die sicher auch in Westeuropa von der weit überwiegenden Mehrheit der Menschen geteilt wird. In der deutschen Öffentlichkeit wird immer nur gerne der gegenteilige Eindruck erweckt.
Jedenfalls ist zu erwarten, dass eine linke Mehrheit im Europaparlament den erweiterten „Rechtsstaatsmechanismus“ auch bei derartigen Themen nutzen würde, um den Ungarn und anderen Völkern eine libertäre Haltung aufzuzwingen, die sie nicht wollen. Das hat mit „Rechtsstaatlichkeit“ nichts zu tun, sondern ignoriert die souveräne demokratische Entscheidung freier Länder.
Wir alle sind überzeugte Europäer. Aber wollen wir eine Europäische Union, in der in Brüssel „Rechnungen“ für unterschiedliche Überzeugungen der europäischen Völker geschrieben werden? Ich fürchte, dass man auf diese Weise den Zusammenhalt in der EU nicht stärken, sondern weiter gefährlich schwächen würde. Das wäre fatal.
Der Autor ist Landtagsvizepräsident NRW a.D. und seit Mai 2019 Präsident der Deutsch-Ungarischen Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland e.V.
„Auch droht die EU sich lächerlich zu machen, zeigte sie jetzt keine harte Reaktion. Seit Jahren wird Polen und Ungarn damit gedroht, dass sie für ihre Verweigerungshaltung bei der Aufnahme von Flüchtlingen (…) die Rechnung beim nächsten EU-Mehrjahreshaushalt bekommen. Der liegt nun auf dem Tisch.“
Massenhafte Zuwanderung kostet eben unbeschreiblich viel Geld und zerstört in vielen Fällen das soziale Gefüge, insbesondere dann, wenn die Gesellschaften noch relativ arm sind wie die ungarische. Daher sollte Ungarn weiterhin direkt vor Ort in Syrien oder dem Irak helfen, statt den bekloppten Spiegel-Deutschen auf den Leim zu gehen.
In den kommenden Jahren werden wir erst mal erleben, wie die europäischen Finanzen vor die Hunde gehen. Wenn dann die Grünen in Deutschland und die Nationalisten in Frankreich an der Macht sind, wird Europa nicht mehr zu retten sein. Die Geldpolitik wird allen die Augen öffnen, die jetzt noch von Harmonie träumen. Hören Sie Hans-Werner Sinn zu:
https://www.youtube.com/watch?v=CQQpb5BU3q0&t=370s
“Die jüngste „schriftliche Anweisung“ von Soros an die EU-Bürokraten hätten die Staats- und Regierungschefs souverän behandelt, die ihre Debatten lieber untereinander und nicht in der Öffentlichkeit führen. Orbán bekräftigte, Ungarn wäre dem Wiederaufbaufonds lieber ferngeblieben, mit dem sich die EU-Staaten gemeinsam auf 30 Jahre verschulden. Ungarn sei weder auf dieses Geld angewiesen, noch werde es irgendwelche Entwicklungsprojekte wegen des Streits mit Brüssel nicht durchführen können.” (BZ-heute 23.11.2020)
Es liegt auf der Hand, dass Frau Merkel Ungarn, Polen und die restlichen Visegrad Staaten unter Druck setzen will, dass die so genannte “Flüchtlinge” aufnehmen sollen.
Mit der einseitige Öffnung der Grenzen und Aufnahme von Wirtschaftsmigranten ist Frau Merkel innenpolitisch unter Druck geraten. Sie hat ihr Schwur gebrochen uns statt “Schaden vom deutschen Volk anzuwenden” hat sie dem deutschen Bürger und Steuerzahler eine zusätzliche jährliche Last von ca. 50 Milliarden € beschert!
Sie begründet dieses Handeln mit ihre “christliche Nächstenliebe” … gegenüber auch, wie sich immer herausstellt, radikale Islamisten und Mörder, die sie hier auf unsere Kosten “integrieren will”!
An Stelle beizutragen, dass die Außengrenzen der EU geschützt werden, wirbt sie für die weitere Aufnahme von “Flüchtlinge” und mit Hilfe von Frau v.d. Layen vor weitere Haraci-Zahlungen an die Türkei (siehe Kommissions-Empfehlung Sept. 2020), bzw. an Erdogan, damit er weiter in Syrien und neuerlich auch in Berg-Karabach Krieg führen kann.
Frau Merkel will mit der Verteilung der “Flüchtlinge” ihr rechtswidriges Handeln von 2015 nachträglich legitimieren.
Außerdem begründet sie die Strafen für Polen und Ungarn mit der Missachtung von “europäische Werte”. Seit wann “Dummheit” zu den europäischen Werte gehört ist nicht bekannt.
Das Anprangern von Behinderung der Justiz in Polen und Ungarn ist ebenfalls pure Heuchelei, denn auch in Deutschland sind Staatsanwälte Weisungsgebunden und auch hier wird täglich versucht, Richter und Staatsanwälte die der AfD nahe stehen aus den Staatsdienst zu werfen. So gesehen sehe ich kein Unterschied zwischen Polen und Deutschland.
Die ungarische Regierung täte gut dies der Frau Merkel zu sagen.
“….Richter und Staatsanwälte die der AfD nahe stehen aus den Staatsdienst zu werfen.”
Sorry, aber welche Richter versucht denn Fidesz aus dem Staatsdienst zu werfen? Diese Aktionen fanden in Ungarn statt, als 2010 Fidesz wieder an die Macht kam und Richter in den Ruhestand versetzt wurden, weil sie ein Alter hatten, welches weit über dem üblichen Renteneintrittsalter lag.
Natürlich waren dabei auch solche, die Orbán nicht gefielen, da sie aus der Kádár-Zeit stammten. Schon mal davon gehört, dass nach 1990 die BRD igrendwelche DDR-Beamte gefeuert hat? Tausende! Merkel ist leider so ein DDR-Gewächs, welches den ideologischen Umbau und die Abschaffung der DDR prima überlebte. Man hätte bereits damals etwas genauer hinsehen sollen.
Es hat mich niemals interessiert welche Richter die ungarische Regierung in den Ruhestand versetzt. Vermutlich waren es auch welche die den Orban nicht mögen.
Die deutschen Staatsanwälte und Richter die die Merkel und ihre Freunde aus der SPD, LINKE und GRÜNEN rausschmeißen will sind aber nicht im Rentenalter und einer ist auch Abgeordneter der AfD im deutschen Bundestag!
Ich war Mitte der 90er Jahr 6 Jahre lang in Ungarn als von Deutschland entsandter Gastlehrer tätig und verfolge die ungarische Politik – auch bei regelmäßigen Besuchen – sehr genau. Leider kriegt man in Ungarn kaum mit, wie sehr Orbán den guten Namen von Ungarn im Ausland in den Schmutz gezogen hat und er selbst in deutschen Satiresendungen nur noch als Witzfigur wahrgenommen wird, die man nicht ernst nehmen kann.
Hut ab vor Europas tapferen Zwei!
18. November 2020 00:42 | Autor: Andreas Unterberger
(ehem. Chefredakteur der Wiener Zeitung und der “die Presse”)
https://www.andreas-unterberger.at/2020/11/hut-ab-vor-europas-tapferen-zwei/?fbclid=IwAR3Edrbm0UemdqQFyiYEXF_wtD5cINlJv2KpdR7HxqdMTCvip4T6vFFZzGk
Selten habe ich für ein Land so viel Hochachtung empfunden wie für Ungarn in diesen Tagen. Mit Mut und Charakter stellt sich das kleine Land Hand in Hand mit Polen (mit dem es übrigens auch in Zeiten der gemeinsamen kommunistischen Kerkerhaft emotional am engsten verbunden gewesen ist) der Erpressung durch eine europäische Übermacht entgegen. Das heißt nicht, dass es nicht auch in Ungarn und Polen etliches zu kritisieren gäbe, aber das Ausmaß der Heuchelei und Arroganz, des Rechtsmissbrauchs und der Doppelbödigkeit, das sich in der Politik der anderen EU-Länder und der EU-Kommission zeigt, hat die Grenzen des Erträglichen überschritten. Psychologisch erinnert das an das niederträchtige Verhalten einer Klassenmehrheit voller Pubertierender, die kollektiv den Schwächsten oder einen auffälligen Außenseiter mobbt.
Besonders widerlich ist dabei der Verrat jener Klassenkollegen, die vorher so getan haben, als wären sie Freunde des nunmehrigen Opfers. Das gleicht im aktuellen Fall dem Verrat vieler dem Namen nach christdemokratischer EU-Politiker, die anpasslerisch lieber im Gleichschritt mit den Linksparteien marschieren, statt sich mutig an die Seite des Opfers zu stellen. Das trifft auch auf etliche ÖVP-Exponenten und noch mehr auf solche der deutschen Unionsparteien zu. Grauslich.
Der Anlass ist bekannt: Es geht um den Einstimmigkeit brauchenden Beschluss eines 1,8 Billionen schweren europäischen EU-Finanzpakets, dem Ungarn und Polen die Zustimmung verweigern. Sie tun dies, weil gleichzeitig unter Druck der linken Mehrheit im EU-Parlament die EU-Kommission und das gegenwärtige EU-Vorsitzland Deutschland Maßnahmen vereinbart haben, die ermöglichen, dass durch Mehrheitsbeschluss Staaten wegen Verletzung des nebulosen Begriffs “Rechtsstaatlichkeit” EU-Gelder gestrichen werden können. Diese Vereinbarung richtet sich nach den Intentionen aller Beteiligten gezielt gegen die beiden mitteleuropäischen Staaten.
Denn die europäische Mainstream-Linke führt seit längerem gegen diese beiden Länder eine aggressive Kampagne, bei der sie ihnen ständig nebulos Verletzung der “Rechtsstaatlichkeit” vorwirft.
Das Veto Ungarns und Polens freut daher aus mehreren Gründen:
1. Jeden Menschen mit Gerechtigkeitsgefühl im Blut muss es schon einmal grundsätzlich freuen, wenn sich kleine Mobbing-Opfer gegen die aggressive Mehrheit zu wehren verstehen.
2. Das freut auch deshalb, weil es lebhaft an den fast ebenso tapferen Kampf Österreichs im Jahr 2000 gegen die anti-österreichischen Sanktionen der übrigen EU-Staaten (Ungarn und die anderen Osteuropäer waren damals noch keine EU-Mitglieder) erinnert, die damals von der Sozialistischen Internationale und dem französischen Gaullisten Chirac organisiert worden waren. Der Grund war damals die Bildung der ersten schwarz-blauen Regierung unter Wolfgang Schüssel, in deren Bekämpfung die europäischen Sozialisten die strategische Chance gesehen haben, jede europäische Koalition ohne sie selbst automatisch zu einer faschistischen zu stempeln.
3. Das freut auch deshalb, weil das Vorgehen der Mehrheit gegen Polen und Ungarn eigentlich blindlings die übertriebene Argumentation der jeweiligen Opposition gegen die dortigen Regierungen übernimmt. Das kommt einem so vor, wie wenn die EU-Mehrheit gegen Österreich unter blinder Übernahme der Vorwürfe der FPÖ vorgehen würde, die gerade die Regierung als “Sudelküche” und den Finanzminister als “dement” bezeichnet hat (die SPÖ hat übrigens gegenüber 2000 ein wenig dazugelernt – was ihre ungarischen und polnischen Genossen noch nicht begriffen haben: Sie hat bei ihrer Opposition gegen Schwarz-Blau II und gegen Schwarz-Grün diesmal auf die Aufhetzung des Auslandes verzichtet).
4. Das freut auch deshalb, weil die EU-Mehrheit mit dem Wort “Verletzung der Rechtsstaatlichkeit” einen undefinierten und undefinierbaren Pauschalvorwurf benutzt. Diese Agitationstaktik finden wir freilich oft in der Staatengeschichte. In dieser sind andere Völker immer wieder kollektiv, etwa als “Untermenschen”, als “Rassisten”, als “Kapitalisten”, als “Ungläubige”, als “Wilde”, denunziert worden, um eine vermeintliche Berechtigung zu zimmern, gegen sie vorzugehen. Ohne etwas konkret beweisen zu müssen.
5. Besonders freut am Doppelveto, dass es erfolgt ist, obwohl sowohl Ungarn wie Polen selbst eigentlich Interesse an dem Finanzpaket haben müssten, das sie nun blockieren. Aber die beiden Länder haben Charakterfestigkeit gezeigt und sich nicht mit schnödem Mammon kaufen lassen. Das Vorgehen der EU hingegen erinnert an einstige Expeditionen von Sklavenhändlern, die mit Glaskugeln Sklaven zu erwerben versucht haben.
6. Das Verhalten der beiden stolzen Nationen erinnert daran, dass die Ungarn und Polen auch im kommunistischen Ostblock die beiden tapfersten Kämpfer gegen die sowjetischen Herrscher gewesen waren. Es zeigt sich, dass dieser nationale Widerstandsgeist ungebrochen ist. Nationen, die realsozialistischen Panzern Widerstand geleistet haben, lassen sich heute nicht von sozialistischen Bürokraten und Intriganten beeindrucken. Es ist keineswegs ein Zufall, wenn Ungarns Justizministerin jetzt von “Freiheitskampf” spricht, also bewusst einen Bezug zwischen 1956 und 2020 herstellt.
7. Eigentlich müsste Österreich auch noch aus einem ganz anderen Grund über das Scheitern des riesigen Finanzpakets jubeln. Denn dieses Paket enthält zum ersten Mal in der EU-Geschichte auch eine – noch dazu gewaltige – Schuldenaufnahme der EU. Diese war vor wenigen Wochen noch von Österreich und vier anderen “frugalen Ländern” bekämpft worden. Wenig nachhaltig. Während der Widerstand der tapferen Zwei zumindest vorerst viel zäher ist.
8. Das freut auch deshalb, weil das Vorgehen der EU gegen Ungarn und Polen auch noch aus einem anderen Grund zutiefst infam ist: Denn zuerst hat man im Europäischen Rat zum ganzen Großkapitel Rechtsstaatlichkeit-Finanzen einen Konsens und Kompromiss mit den beiden gefunden. Dann aber haben Vorsitzland Deutschland und die Kommission mit dem (auch durch Mitwirkung von Figuren wie Othmar Karas) linksdominierten EU-Parlament hinter dem Rücken der beiden einer ganz anderen Regelung zugestimmt, die allgemein als gegen Polen und Ungarn gerichtet empfunden wird. Das war eine weitere der Charakterlosigkeiten von Angela Merkel, die als derzeitige Präsidentin des Europäischen Rates in keiner Weise die Beschlüsse des Europäischen Rates und damit die vereinbarten Interessen der beiden Länder verteidigt hat.
9. Der Widerstand Ungarns und Polens gegen das, was dabei herausgekommen ist, ist noch aus einem weiteren Grund zu bejubeln: Denn die finanzielle Bestrafung der beiden Länder unter dem Vorwand mangelnder Rechtsstaatlichkeit war seit fünf Jahren von der europäischen Linken aus zwei Gründen ständig verlangt worden: weil sie sich, erstens, mit Erfolg einer Aufnahme beziehungsweise Umverteilung sogenannter Flüchtlinge widersetzt haben, und weil dort, zweitens, die Wähler die postkommunistischen Sozialisten in die Unbedeutendheit geschickt haben.
10. Gerade eine Regierung Kurz hätte eigentlich viele gute Gründe, sich engagiert an die Seite seiner (unmittelbaren, beziehungsweise mittelbaren) Nachbarn zu stellen. Wegen der engen und historischen Nachbarschaft, wegen der gemeinsamen Ablehnung der illegalen Migration, wegen der prinzipiellen Solidarität, die gerade Kleinstaaten üben sollten, und wegen der Erinnerung an die Sanktionen 2000. Offen muss bleiben, ob Kurz ohne grünes Bleigewicht an den Beinen mutiger wäre.
Nur was ein Gesetz konkret verbietet, darf im Rechtsstaat verboten sein
Aber ist nicht Rechtsstaatlichkeit ein enorm hohes Gut, das fast jeden Einsatz rechtfertigt?
Ja, das ist sie – aber eben nur fast. Der Preis darf keinesfalls in einer massiven und direkten Verletzung des zentralen Fundaments der Rechtsstaatlichkeit selbst bestehen. Dieses Fundament lautet lateinisch “Nullum crimen sine lege”. Das heißt: Zuerst muss genau durch einzelne Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien definiert sein, was eigentlich verboten oder geboten ist, bevor man über irgendwelche Sanktionen nachdenkt. Sonst herrscht blanke Willkür. Nur die konkrete Verletzung konkreter Gesetze kann daher seriöserweise als eine Verletzung der Rechtsstaatlichkeit angesehen werden. Aber nicht eine angebliche Rechtsverletzung, die man nur in 2 von 27 Staaten überhaupt prüft.
Konkret geht es da insbesondere um folgende Aspekte:
• Gewiss wird wohl die Unabhängigkeit der Richter auf Grund eines (derzeit fehlenden) EU-Rechtsakts zu einer sauberen Konkretisierung von Rechtsstaatlichkeit gehören. Nur ist das nicht so einfach: Denn auch in fast allen anderen als Rechtsstaaten geltenden Ländern werden Höchstrichter oder Gerichtspräsidenten von der Exekutive bestellt. Von den USA (wie man in den letzten Wochen wieder genau gesehen hat) bis Österreich (wo sofort nach Koalitionsbildung eine grüne Richterin in den Verfassungsgerichtshof eingezogen ist). Eine saubere Definition dieser Unabhängigkeit ist daher absolut unmöglich, bei der Ungarn und Polen auf der bösen Seite, alle anderen aber auf der guten landen werden. Daher definiert man sie lieber gleich gar nicht.
• Unakzeptabel wäre es jedoch, wenn die Unabhängigkeit der Justiz auch eine totale Unabhängigkeit vom demokratischen Gesetzgeber bedeuten sollte. Geht doch nicht nur nach der österreichischen Verfassung das gesamte Recht vom Volk aus. Wenn jedoch die Richter absolut unabhängig von diesem Volk sind, dann haben wir in Kürze keine Demokratie mehr also eine “Herrschaft des Volkes”, sondern einen Richterstaat, eine Diktatur der Richterklasse.
Vor einer solchen Entwicklung sollte uns auch die Geschichte des Feudalstaates warnen. Denn die lange und oft willkürliche und absolutistische Herrschaft der Fürsten und Grafen ist ja genau aus ihrer ursprünglichen Richterfunktion erwachsen. Das Volk darf aber in den meisten Ländern nur innerhalb der engen Grenzen des parlamentarischen Parteienstaates sprechen, in dem aber immer das nach Korruption riechende Eigeninteresse der politischen Parteien mit im Spiel ist.
• Daher können Repräsentativdemokratien wohl nur mangelhafte demokratische Rechtsstaaten sein. Daher wäre eine direkte Demokratie etwa nach Schweizer Muster ein viel perfekterer demokratischer Rechtsstaat.
• In der vagen Idee von Rechtsstaatlichkeit wird immer der Kampf gegen Korruption mitgemeint. Nur: Diese ist mit absoluter Sicherheit in Italien weit schlimmer als in Ungarn oder Polen. Aber Italien will unbedingt genau jene EU-Beschlüsse durchbringen, die Ungarn und Polen ablehnen: Auch das ist ein starkes Indiz, dass die Vorwürfe gegen diese beiden Länder gezielte parteipolitische Willkür sind.
• Ein weiterer Aspekt dessen, was irgendwie zu einem Rechtsstaat gehört, ist die volle Unabhängigkeit und Freiheit der Medien. Aber was heißt genau dieses “Irgendwie”? Stellen nicht auch bei uns die Straf- und Mediengesetze wie auch die selektive Medienfinanzierung einen viel zu tiefen Eingriff in diese Freiheit und Unabhängigkeit dar? Muss nicht die Meinungsäußerung des Bürgers im Internetzeitalter genau die gleichen Rechte haben wie die der Redaktionen? Gibt es nicht schon viele Beweise – Umfragen wie Gesetze -, wie stark insbesondere in Österreich und Deutschland das Grundrecht der Meinungsfreiheit schon eingeschränkt worden ist (während es in Frankreich noch verteidigt wird)?
Es ist zwar keine Frage, dass in Ungarn viele Zeitungseigentümer Regierungsnähe vorziehen, weil da mehr Inserate fließen. Aber: Wo ist da der Unterschied zu Österreich, insbesondere zur Stadt Wien?
Hat doch gerade in Wien jetzt eine neue Koalition nicht nur eine Fortsetzung der (in Wien ohnedies auf Rekordniveau befindlichen) Bestechungsinserate angekündigt, sondern auch deren verstärkte inhaltliche Steuerung, also eine künftig noch stärkere parteipolitische Beeinflussung der Wiener Medien!
Einziger Unterschied zu Ungarn: In anderen österreichischen Bundesländern und auf Bundesebene machen auch die anderen Parteien – wenn auch in etwas geringerem Umfang – ähnliche Schweinereien. Daher rennt wohlweislich keine von ihnen nach Europa und sagt: “In Österreich ist der Rechtsstaat abgeschafft worden”.
• Ungarn und Polen ist auch zum Vorwurf gemacht worden, dass sie im Kampf gegen die Corona-Pandemie ein paar Wochen mit Regierungsverordnungen anstelle parlamentarischer Gesetze regiert haben. Auch das stimmt. Aber das ist mit Verlaub in Österreich seit acht Monaten immer wieder der Fall. Das hat zwar der Verfassungsgerichtshof mehrmals moniert – aber dennoch ist keine österreichische Partei nach Brüssel gelaufen und hat Österreich denunziert.
• Ungarn und Polen verteidigen entschlossen die klassische Familie und die Mann-Frau-Ehe. Das wird ihnen von den Linksparteien und den Schwulen und Transgender-Aktivisten neuerdings besonders heftig zum Vorwurf gemacht. Nur: Vor wenigen Jahren war das in allen europäischen Demokratien Selbstverständlichkeit – waren die etwa damals keine Rechtsstaaten?
• Der österreichische Bundeskanzler verlangt aus seiner Loyalität zu seinen neuen Freunden, den “frugalen Fünf”, unter denen vor allem die Niederlande auf “Rechtsstaatlichkeit” fixiert sind, die Einhaltung der europäischen “Werte”: Nur ist auch Sebastian Kurz wohl völlig außerstande zu definieren, was diese “Werte” eigentlich genau sein sollen. Dabei sollte auch er schon mitgekriegt haben, wie viel Absurdes als “europäischer Wert” bezeichnet worden ist: Etwa “Anständigkeit” (das nächste Wieselwort!), etwa die Aufnahme aller illegalen Migranten (die Sebastian Kurz selbst immer verhindern wollte), etwa ein allgemeines Mindesteinkommen …
Wie man es auch wendet, das Verhalten Europas, das Verhalten des EU-Parlaments, das Verhalten aller Linksparteien – also der Kommunisten, Grünen, Sozialisten und Linksliberalen (nach Neos-Art) –, aber auch das Verhalten eines Teils der Christdemokraten ist widerlich und infam. Und es hat absolut nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun. Es geht vielmehr darum, den letzten christlichen, konservativen und noch dazu durch Marktwirtschaft sehr erfolgreichen Regierungen in der EU das Messer anzusetzen. Im Dienste einer sich anderswo immer mehr sogar in Schulbüchern breitmachenden Schwulen-Propaganda. Im Dienste der Pro-Migrationslobby. Im Dienste einer paneuropäischen sozialistischen Solidarität.
Dass dabei auch (angeblich) christdemokratische Politiker aus Österreich und Deutschland mitmachen, ist tief deprimierend.
In der Realpolitik wird jetzt wohl ein totaler Nervenkrieg stattfinden: Wer gibt als erster nach? Das erinnert an die wahnsinnige Mutprobe, die bisweilen zwischen Jugendlichen mit Migrationshintergrund läuft, wenn sie mit zwei Autos aufeinander losfahren, bis der “Feigere” als erster ausweicht – oder bis es einen Crash gibt. In dieser Mutprobe scheinen die Karten der beiden mitteleuropäischen Länder gar nicht so schlecht. Denn das alte EU-Budget läuft ja ohnedies weiter. Denn vor allem die linksregierten Länder Italien und Spanien brauchen die zusätzlichen Gelder durch die riesige EU-Schuldenaufnahme viel dringender als Ungarn und Polen. Was man in Warschau und Budapest genau weiß. Aber in Brüssel glauben noch immer viele, dass die beiden Mitteleuropäer letztlich doch nachgeben werden, weil man auch dort gerne zusätzliche Mittel aus dem Schuldenfonds hätte.
Daher scheint ein Crash gar nicht so unwahrscheinlich zu sein.
Diese Mutprobe erinnert stark an eine ganz ähnliche andere: nämlich die zwischen Großbritannien und den EU-Behörden. Zuerst hat Brüssel schon einmal im Glauben, die Briten würden den Brexit eh nie wagen, ihnen zu wenige Konzessionen gemacht, worauf sie dann wirklich den Austritt beschlossen haben. Und jetzt bei den Verhandlungen über die Brexit-Zeit läuft ein ganz ähnliches “Spiel”, bei dem keine Seite nachgeben will, auch wenn ein Crash beide Fahrzeuge samt Insassen schwer lädieren würde…
Lächerlich ist übrigens das jetzt plötzlich auftauchende moralistische Argument, eine Blockade der EU durch zwei Mitgliedsländer wäre eine schwerwiegende Verletzung des Fundaments der EU. Denn solche Blockaden sind keineswegs etwas Neues:
• Man denke an die französische Politik “des leeren Stuhls”, um Agrarinteressen durchzusetzen.
• Man denke an das jahrzehntelange griechische Veto gegen eine EU-Annäherung Mazedoniens, um eine Namensänderung dieses Staates durchzusetzen, der deswegen jetzt Nordmazedonien heißt.
• Man denke daran, dass jetzt Bulgarien das gleiche Land blockiert, um durchzusetzen, dass Mazedonisch nicht als eigene Sprache anerkannt wird, sondern nur als bulgarischer Dialekt.
• Man denke an die einstige italienische Blockade gegen eine EWG-Assoziierung Österreichs, um Österreichs Südtirolpolitik zu ändern.
• Man denke an die Volksabstimmungen in zwei Ländern, an denen die einst versuchte “EU-Verfassung” gescheitert ist.
Nur Österreich hat sich nie getraut, mit einer echten Veto-Drohung auch für seine Interessen zu kämpfen.
PPS: Warum gibt es im EU-Parlament eigentlich im Gegensatz zur Summe der Mitgliedsländer eine linke Mehrheit? Das ist nicht nur wegen der gespaltenen Christdemokratie der Fall, sondern auch, weil rechte Parteien oft sehr EU-feindlich sind und ihre Wähler daher bei EU-Wahlen oft gar nicht hingehen …