ESI-Gründer Gerald Knaus über Premier Viktor Orbán: „Ich wurde ganz hellhörig, als sich Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán auf dem letzten EU-Gipfel zum Prinzip der Rechtsstaatlichkeit bekannte und gar forderte, wer dieses Prinzip verletze, der müsse die EU verlassen.“ (Foto: Ministerpräsidentenamt/ Benkő Vivien Cher)

BZ-Kommentar zu den Ergebnissen des EU-Gipfels für Ungarn

Fördergelder oder Fordergelder?

Der Einsatz von fünf Gipfeltagen beziehungsweise über 90 Verhandlungsstunden scheinen sich gelohnt zu haben. Während es zeitweise danach aussah, als würde der Gipfel scheitern oder müsse vertagt werden, konnten sich die Staatschefs am Ende doch noch auf eine Kompromissformel einigen. Noch dazu auf eine, bei der die meisten Staatschefs als Sieger in ihre Heimatländer zurückkehren konnten.

Ungarns Premier Viktor Orbán gehört auf jeden Fall mit zu den Siegern. In finanzieller Hinsicht gibt es daran nichts zu deuteln. Die zusätzlichen drei Milliarden, die Orbán in der neuen EU-Haushaltsperiode geschickt für sein Land erkämpfte, sind nicht von der Hand zu weisen.

Weniger klar ist, ob die von der ungarischen Regierung von vornherein zurückgewiesene Verknüpfung von EU-Fördergeldern mit politischen Forderungen nachhaltig vom Tisch ist. Es kann durchaus sein, dass die Gefahr für Ungarn noch nicht gebannt ist, es sich also nur um einen Etappensieg handelt.

Die entsprechende Formulierung im Abschussdokument lässt zumindest einen gewissen Interpretationsrahmen offen, den sowohl Erpresser als auch potenziell Erpresste in ihrem Sinne deuten können. Da freilich nicht beide Seiten gleichzeitig Sieger sein können, heißt das, dass auf einer Seite bald Ernüchterung einkehren könnte.

Unklar ist weiterhin, wie es sich nun tatsächlich mit dem anhängigen Artikel 7-Verfahren für Ungarn verhält. Was hat die deutsche Bundesregierung der ungarischen Seite tatsächlich versprochen? Gab es überhaupt ein Versprechen? Also Ungarns Kooperationsbereitschaft beim Gipfel damit zu honorieren, dass sich Deutschland dafür einsetzen wird, das Rechtsstaatlichkeitsverfahren bis zum Jahresende, also noch während der deutschen Ratspräsidentschaft aus der Welt zu schaffen.

Für eine solche Zusage spricht auf jeden Fall das Selbstbewusstsein, mit dem Vertreter Ungarns kurz vor dem Gipfel plötzlich lauthals ihre Zustimmung zum Corona-Hilfsfonds von der Einstellung des Artikel 7-Verfahrens abhängig machten – siehe dazu unter anderem unser Interview mit der Fidesz-Vizechefin Katalin Novák. So selbstsicher und konkret kann man eigentlich nur dann an die Öffentlichkeit treten, wenn man nicht mehr Gefahr läuft, sich durch eine Zurückweisung seiner Forderung zu blamieren, sprich: wenn man eine feste Zusage in der Tasche hat, dass genau das nicht passieren wird.

Weiterhin unklar ist, mit welchen Zielen der Punkt mit der Rechtsstaatlichkeit im Schlussdokument verankert wurde. Wollen die Nettozahler damit einfach nur verhindern, dass Gelder ihrer Steuer­zahler nicht zweckgerecht verwendet werden, sondern beispielsweise bei der kalabrischen Mafia versickern könnten? Mit einem solchen Motiv hätte die ungarische Regierung sicher kein Problem. Anders sieht es freilich aus, wenn diese Klausel von linken und liberalen Kräften dazu missbraucht würde, die selbst gewählte Lebensart von Ungarn oder Polen zu verändern.

In diesem Fall wäre es vielleicht zweckmäßig, wenn die angegriffenen Länder, statt immer nur abzublocken, zur Abwechslung einmal selbst die Initiative in die Hand nehmen würden. Zunächst einmal müsste ein klares Kriteriensystem erarbeitet werden, mit dem etwa Verstöße gegen die Meinungs- und Pressefreiheit zweifelsfrei festgestellt werden können. Selbstredend müsste das erarbeitete System für alle EU-Länder gelten. Mal sehen, wie lange gewisse Kräfte im Westen mitspielen, wenn sie mitbekommen, dass in Zukunft auch die Praxis in ihren Ländern genauer unter die Lupe genommen wird…

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