Nationale Minderheiten
Wo wird am 9. Juni gewählt?
Am zweiten Sonntag im Juni werden landesweit die EU-Abgeordneten, die Lokalparlamente, Bürgermeister und die Selbstverwaltungen der Minderheiten gewählt. Laut Wahlgesetz können Nationalitätenwahlen in Siedlungen abgehalten werden, in denen die Zahl der Angehörigen der jeweiligen Nationalität bei der letzten Volkszählung mindestens 25 betrug. Wahlen müssen auch in Siedlungen abgehalten werden, in denen die Gemeindeverwaltung der jeweiligen Nationalität nach den Wahlen 2019 gebildet wurde und die Zahl der Angehörigen dieser Nationalität 20 erreicht. Das gleiche trifft für Orte zu, in denen am 1. Dezember 2023 eine öffentliche Bildungseinrichtung bzw. eine Berufsbildungseinrichtung für nationale Minderheiten oder eine öffentliche Bildungseinrichtung, die Bildung für nationale Minderheiten anbietet, in Betrieb war.
Auch regionale (oder Komitats-)Wahlen für Nationalitäten werden stattfinden, aber die regionale Selbstverwaltung kann nur gewählt werden, wenn in dem Komitat (der Hauptstadt) mindestens zehn kommunale (Bezirks-)Wahlen einberufen worden sind. Die Anzahl der Mitglieder der nationalen Minderheitenselbstverwaltungen wurde mit jeweils 15 Mitgliedern für die bulgarische, griechische, polnische, armenische, ruthenische, serbische, slowenische und ukrainische Nationalität, 23 Mitgliedern für die rumänische Nationalität, 31 Mitgliedern für die kroatische und slowakische Nationalität sowie 47 Mitgliedern für die deutsche und die Roma-Nationalität festgelegt.
