Wahlgesetz
Entwurf zur Modifizierung
Im Kern beinhaltet der Wahlgesetz-Entwurf die Veränderung der Wahllisten. Parteien werden nur dann eine Liste aufstellen können, wenn sie in mindestens 50 Einzelwahlkreisen – in mindestens neun Komitaten und der Hauptstadt – einen selbständigen Kandidaten aufstellen.
Laut dem derzeit geltenden Wahlgesetz sind nur mindestens 27 Einzelwahlkreise erforderlich. Offiziell hieß es zur Begründung, dass das Antreten sogenannten „Zwergparteien oder Scheinparteien“ verhindert werden soll. Diese treten nur zu dem Zweck an, um nach der Listenaufstellung die staatliche Förderung von mindestens 150 Mio. Forint einstreichen zu können.
Die Opposition vermutet jedoch, dass eher ihr Zusammenschluss gegen die Regierungsparteien Fidesz-KDNP bei den Parlamentswahlen 2022 verhindert werden soll. Die Oppositionsparteien wollen dann nämlich in 106 Einzelwahlkreisen jeweils einen gemeinsamen Kandidaten gegen das Parteienbündnis der Regierung sowie eine oder zwei gemeinsame Listen aufstellen.