In der Brüsseler EU-Zentrale ist eine hohe Wahlbeteiligung als demokratische Legitimation erwünscht. Foto: BZ/ Jan Mainka

Europawahl

Wahlbenachrichtigung erhalten?

Die Wahlen zum Europäischen Parlament (EP) werden in den EU-Mitgliedstaaten vom 6. bis 9. Juni abgehalten; Ungarn hat als Wahltag den 9. Juni bestimmt.

In Ungarn finden Wahlen ausschließlich sonntags statt – die Stimmabgabe für das Europaparlament fällt in diesem Jahr aus Kostengründen mit den Kommunalwahlen zusammen. Beide Wahlen werden somit am 9. Juni abgehalten.

Wenn ein in Ungarn lebender Ausländer eine Aufenthaltskarte besitzt, wird er oder sie automatisch in das örtliche Wählerverzeichnis eingetragen. Damit können sie an den Kommunalwahlen teilnehmen, d. h. den Bürgermeister und die Abgeordneten der Kommunalverwaltung wählen.

Wenn Sie bislang keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben sollten, aber an den Europawahlen teilhaben möchten, müssen Sie das Formular „Névjegyzékbe vétel iránti kérelem az Európai Unió más tagállamának Magyarországon élő állampolgára számára” (auf Deutsch: „Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für einen in Ungarn lebenden Bürger eines anderen Mitgliedstaates der EU“) auf valasztas.hu herunterladen, ausfüllen und bis zum 24.05., 16 Uhr, beim örtlichen Wahlbüro (Bürgermeisteramt) des Wohnorts persönlich einreichen. Dort hilft man Ihnen sicher gerne beim Ausfüllen.

Als ausländischer Staatsbürger mit einer Wohnsitzkarte (lakcímkártya) werden Sie in das örtliche Register aufgenommen und können so mit dieser Wohnsitzkarte und einem Personalausweis oder Pass zur Kommunalwahl und EU-Parlamentswahl kommen. Die Wahl findet in den örtlichen Wahllokalen statt. Bitte informieren Sie sich, welches Wahllokal für Sie bestimmt worden ist!

Die Aufnahme ins ungarische Wählerverzeichnis wird an die Behörden des Heimatlandes gemeldet, um eine doppelte Stimmabgabe zu verhindern. Nicht-ungarische EU-Bürger, die bereits im ungarischen Wählerverzeichnis stehen, aber doch in einem anderen EU-Staat wählen möchten, können sich bis zum 30. Mai, 16 Uhr, aus dem Verzeichnis streichen lassen.

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