Verfassungsgericht
Volksbefragung abgelehnt
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Die zwei PSZ-Vize Gábor Gosztonyi und Tamás Totyik hatten noch im März fünf Fragen zum Referendum eingereicht, so hinsichtlich der Senkung der Pflichtstundenzahl für Lehrer oder der Schließung von Schulen.
Der Nationale Wahlausschuss (NVB) bestätigte keine der Fragen mit der Begründung, dass deren Beantwortung spezifische Informationen und Fachkenntnisse erfordere. Dies könne von den Wählern nicht erwartet werden, da sie nicht in der Lage seien, die tatsächlichen Folgen ihrer Entscheidungen zu erkennen.
Gosztonyi und Totyik leiteten eine Überprüfung der Entscheidung des NVB bei der Kurie ein, woraufhin die Oberste Gerichtsinstanz des Landes zwei Fragen freigab. Der Fall wurde daraufhin an das Verfassungsgericht verwiesen, das feststellte, die Entscheidung der Kurie verstoße gegen das Grundgesetz.
Die PSZ gab sich erstaunt, wie schnell das Verfassungsgericht war, das innerhalb weniger Tage entschied. Jetzt will die Gewerkschaft überprüfen, ob man sich an internationale juristische Foren wenden kann.
