Péter Polt, Ákos Kozma und Gábor Bálint Nagy (v. l.) legen nach erfolgter Wahl im Parlament ihren Eid ab. Foto: MTI/ Noémi Bruzák

Parlament

Verfassungsrichter und Generalstaatsanwalt gewählt

Mit einer Zweidrittelmehrheit hat das Parlament am Mittwoch Péter Polt zum neuen Präsidenten des Verfassungsgerichts gewählt.

Der erst unlängst als Generalstaatsanwalt zurückgetretene Polt wurde von den Regierungsparteien nominiert; bei der geheimen Abstimmung im Parlament votierten 134 Abgeordnete für ihn, bei nur 13 Gegenstimmen. Im Mai wurde Polt, der die Staatsanwaltschaft seit 2010 leitete, mit einem 12-jährigen Mandat zum Verfassungsrichter gewählt.

Als weiteres neues Mitglied des Verfassungsgerichts erhielt auch der Ombudsmann für Grundrechte, Ákos Kozma, 134 Stimmen. Kozma wird sein derzeitiges Amt nach fünf Jahren niederlegen, wenn er Ende September an das Verfassungsgericht wechselt. Nach diesen Wahlgängen erreicht das Gremium wieder seine volle Stärke, bestehend aus 15 Verfassungsrichtern.

Gábor Bálint Nagy wurde mit dem gleichen Stimmverhältnis von 134:13 für eine Amtszeit von neun Jahren zum Generalstaatsanwalt gewählt. Die Nominierung erfolgte von Seiten des Staatspräsidenten Tamás Sulyok.

An den Abstimmungen nahm die Fraktion der DK nicht teil. Ihre Abgeordneten verließen demonstrativ den Saal, weil man nicht einer Wahl assistieren wollte, die nur dem Anschein nach demokratisch sei. „Wir wissen nur zu gut, dass es hier einzig Verfassungsrichter von Orbáns Gnaden geben kann. An diesem Theater des Einparteienstaates wollen wir nicht als Statisten mitwirken“, hieß es anschließend in einer Pressemitteilung der Linksliberalen.

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