Regierungsbehörde
Verfahren gegen Kommunalverwaltungen
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Acht Budapester Stadtbezirke sowie die Hauptstädtische Kommunalverwaltung setzten sich über die Regierungsverordnung hinweg, angesichts der Corona-Pandemie bis Ende 2021 nicht die Belastungen der Bevölkerung zu erhöhen. Dennoch hoben die Kommunalverwaltungen des 1., 4., 7., 8., 9., 11., 14. und 18. Stadtbezirks sowie der Hauptstadt u. a. Parkgebühren, Wohnungsmieten, kommunale Abgaben sowie Gebühren für Kinderspeisung, Einträge ins Familienbuch und für die Nutzung öffentlicher Flächen an.
