Aufenthaltsgenehmigungen
Veränderte Einreiseregeln
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Die Einreiseregeln für Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung veränderten sich aufgrund der am Samstag in Kraft getretenen Regierungsverordnung über die Pandemie-Bereitschaft, teilte die Polizei auf ihrer Webseite mit. Ausländische Staatsbürger, die über eine Aufenthaltsgenehmigung über 90 Tage verfügen, können ohne vorherigen schriftlichen Antrag nach Ungarn einreisen, wenn sie beim Grenzübertritt ihre Aufenthaltsgenehmigung vorweisen. Doch auch sie müssen sich bei der Einreise einer Gesundheitskontrolle unterziehen. Sollte der Verdacht auf Corona-Infizierung bestehen, so werden sie in einer von der Gesundheitsbehörde bestimmten medizinischen Einrichtung unter Quarantäne gestellt. Besteht kein Verdacht, ordnet die Behörde für die ausländische Person dennoch an ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort eine 14-tägige Quarantäne an. Von dieser Quarantäne werden Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung befreit, die bei ihrer Einreise nach Ungarn einen zweimaligen negativen SARS-CoV-2-Test (nicht älter als fünf Tage) in Englisch oder Ungarisch vorweisen.
