Zwangsaussiedlung
Staatssekretär Miklós Soltész legt einen Kranz am Denkmal der zwangsausgesiedelten Ungarndeutschen in Környe nieder. Foto: MTI/ Boglárka Bodnár

Gedenktag der Zwangsaussiedlung der Ungarndeutschen

„Kollektive Bestrafung völlig unakzeptabel”

Zwischen 1946 und 1948 wurden nahezu 200.000 Ungarndeutsche außer Landes getrieben. Die kollektive Bestrafung begann am 19. Januar 1946 in Budaörs.

Am Donnerstag fand eine Gedenkveranstaltung in Környe (Komitat Esztergom) statt, auf der der Staatssekretär des Ministerpräsidentenamtes, Miklós Soltész, erklärte: „Jede Boshaftigkeit zieht weitere Boshaftigkeiten nach sich, und das Böse schiebt häufig den Opfern die Schuld für die verübten Verbrechen in die Schuhe. Eine ganze Volksgruppe zu bestrafen, nur weil ihre Muttersprache jener der Besatzer gleicht, ist völlig unakzeptabel.“ Der Staatssekretär erinnerte daran, dass sich 1941 noch knapp eine halbe Million Landsleute der deutschen Volksgruppe zugehörig fühlten – bei der Volkszählung 1949 wagten dies nur noch 2.600 Deutsche anzugeben.

Der Parlamentsabgeordnete und Repräsentant der deutschen Minderheit, Imre Ritter, fasste auf Deutsch und Ungarisch Stationen jenes Prozesses zusammen, der am 19. Januar 2012 in den Parlamentsbeschluss mündete, diesen Tag zum Gedenktag der Zwangsaussiedlung und Vertreibung der Ungarndeutschen zu erklären. Damit die Gemeinschaft der Ungarndeutschen wieder aufblühen könne, müsse man nach vorne schauen, meinte er und verwies auf 72 Bildungseinrichtungen mit 15.000 Kindern und Jugendlichen in der Verwaltung der deutschen Minderheit.

Die Veranstaltung endete mit einer Kranzniederlegung im Gedenken an jene 100 Familien, die aus Környe vertrieben wurden.

11 Antworten auf “„Kollektive Bestrafung völlig unakzeptabel”

        1. Die Verfassung der Bundesrepublik unterscheidet zwischen “Volk” und Bevölkerung. Wenn Du für Dich privat rumdefinieren willst, da mach das.
          Ich denke Du bist noch jung genug, um die Folgen der staatlichen Auflösung in Deutschland noch in vollen Zügen geniessen zu können.

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          1. Das Grundgesetz der Bundesrepublik …

            Aber wenn Sie wirklich den aktuellen Rechtsstatus erfahren wollen, hilft Wikipedia:
            https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsvolk#Das_Staatsvolk_im_bundesdeutschen_Verfassungsrecht

            “Entscheidend für die Zugehörigkeit zum deutschen Volk im Sinne des bundesdeutschen Grundgesetzes ist mithin primär der rechtliche Status als Staatsbürger und nicht die Zugehörigkeit zu einem Volk oder Volksstamm, etwa im ethnischen oder soziologischen Sinne. … Eingebürgerte Migranten nichtdeutscher Nationalität gehören somit zum deutschen Volk …”

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              1. Wikipedia ist eine Sammlung von Informationen.

                Das Bundesverfassungsgericht interpretiert das Grundgesetz.

                Und auch wenn jemand als deutscher Auswanderer in Stuttgart in Arkansas wohnt, ist er US-Bürger und kein deutscher Bürger.
                Über 45 Millionen US-Bürger gaben an, deutsche Vorfahren zu haben. Man wird der großen Mehrheit dies wohl eher nicht anmerken.

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  1. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht das Grundgesetz zu interpretieren und zu verbiegen. Es hat es anzuwenden und die Bürger vor staatlichen Übergriffen zu schützen.

    WikiMedia ist nützlich, wenn jemand Infos über das Lienesöeben der Waldameise sucht. Für politische und gesellschaftliche Zwecke unbrauchbar.

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    1. Das Bundesverfassungsgericht bestimmt den verfassungsrechtlichen Rahmen, innerhalb dessen sich die Politik entfalten kann.
      Und natürlich interpretiert ein Gericht einen Gesetztext immer im Hinblick auf den Einzelfall.
      Kammerentscheidungen sind Entscheidungen der einzelnen Kammern des Verfassungsgerichts mit weiterführenden, über den Einzelfall hinaus bedeutsamen verfassungsrechtlichen Aussagen.

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