Analyse: Parlamentarische Vertretung der Ungarndeutschen
Drohender Stimmenverlust
Zwar konnte Imre Ritter zwischen 2014 und 2026 die Interessen seiner Volksgruppe erfolgreich vertreten, doch vieles deutet darauf hin, dass dieses Modell nach den Wahlen nicht fortgesetzt werden kann. Ausschlaggebend dafür ist vor allem die kontinuierlich sinkende Zahl registrierter Wahlberechtigter.
Ungarndeutsche hatten bereit zwei Mal ein privilegiertes Mandat
Eine Reform des Wahlrechts im Jahr 2011 eröffnete den 13 anerkannten Minderheiten in Ungarn neue Möglichkeiten der politischen Repräsentation. Selbst mit nur einer Stimme kann seither ein Sprecher ins Parlament entsandt werden. Wird jedoch ein Viertel der Stimmen erreicht, die für ein reguläres Mandat erforderlich sind, erhält dieser Vertreter sogar den Status eines vollwertigen Abgeordneten mit allen Rechten – ein sogenanntes privilegiertes oder vergünstigtes Mandat. Dieses Ziel konnte bislang ausschließlich die deutsche Minderheit erreichen – und zwar bei den Wahlen 2018 und 2022. In der vorherigen Legislaturperiode (2014-2018) hatte Ritter hingegen noch die Rolle eines Sprechers inne.
Für die Zukunft zeichnet sich jedoch ab, dass dieses Mandat nicht erneut gesichert werden kann. Wer sich als Wähler für eine Minderheitenliste registriert, verzichtet damit zugleich auf die Zweitstimme für eine Parteiliste. Wird ein solches Mandat errungen, reduziert sich die Gesamtzahl der Listenmandate der Parteien um jeweils ein Mandat, also beim ersten Mandat von 93 auf 92. Für eine ausführlichere Erklärung des ungarischen Wahlrechts einschließlich einige Anwendungsbeispiele finden Sie hier.
Immer weniger abgegebene Stimmen
Die Entwicklungen der Statistiken machen das Ausmaß der Herausforderung klar erkennbar. 2018 waren noch 33.168 Personen als Ungarndeutsche registriert, 2022 hingegen nur noch 31.856 – ein Rückgang von etwa 4 %. Noch stärker fällt der Rückgang bei den tatsächlich abgegebenen Stimmen ins Gewicht: Diese sank von 26.477 (bei einer Wahlbeteiligung von 79,8 %) im Jahr 2018 auf 24.630 Stimmen im Jahr 2022 (77,3 % Beteiligung), was einem Minus von rund 7 % entspricht.
Für den Erwerb eines privilegierten Mandats wurden 2018 genau 23.829 Stimmen benötigt, während die erforderliche Anzahl 2022 bei 23.085 lag. Diese Schwelle ist jedoch nicht fix, sondern hängt unter anderem von der allgemeinen Wahlbeteiligung sowie der Sitzverteilung nach dem d’Hondt-Verfahren ab. Dennoch ist davon auszugehen, dass auch im Jahr 2026 mindestens 23.000 Stimmen erforderlich sein werden.
Fatale Trends
Die rückläufige Entwicklung könnte sich nun als entscheidender Nachteil erweisen. Wäre der Trend der letzten Jahre unverändert geblieben, wäre das Erreichen der notwendigen Stimmenzahl bereits äußerst knapp geworden. Tatsächlich ist die Situation jedoch noch schwieriger, da sich zuletzt vermehrt bereits registrierte Wähler wieder abgemeldet haben, um stattdessen Parteien zu unterstützen.
Welche politischen Kräfte davon profitieren, ist unklar, doch es liegt nahe, dass gezielte Kampagnen eine Rolle gespielt haben könnten. Am Morgen des 2. April waren nur noch 24.971 Personen registriert. Eine Registrierung ist bis zum selben Tag um 16 Uhr möglich, eine Abmeldung noch bis zum 9. April um 16 Uhr. Um die erforderlichen Stimmen zu erreichen, wäre eine außergewöhnlich hohe Wahlbeteiligung von etwa 92 % notwendig. Dieses Szenario gilt jedoch als äußerst unwahrscheinlich.
Sehr gute Ausgangslage für Roma-Mandat
Während die Lage für die Ungarndeutschen kritisch erscheint, zeigt sich bei einer anderen Minderheit ein gegenteiliger Trend. Die Roma verfügen mit 46.930 registrierten Wählern über eine deutlich stabilere Ausgangslage und werden aller Wahrscheinlichkeit nach das privilegierte Mandat erringen. Damit wären sie die einzige Volksgruppe mit einem vollwertigen Abgeordneten. Alle übrigen Minderheiten würden lediglich Sprecher entsenden.
Gemeinsam bilden diese Vertreter den Ausschuss für Nationalitätenfragen im Parlament. Bisher stand diesem Gremium ein ungarndeutscher Abgeordneter vor, der somit nicht nur seine eigene Gruppe, sondern alle Minderheiten vertrat. Diese Rolle dürfte künftig an den Vertreter der Roma übergehen. Angesichts ihrer Größe ist es angemessen, dass gerade diese Bevölkerungsgruppe eine solche zentrale Position einnimmt.
Fazit
Für viele Angehörige der deutschen Minderheit stellte sich nun eine grundlegende Entscheidungsfrage: Soll man trotz geringer Erfolgsaussichten an der Registrierung festhalten und damit auf eine Stimme für eine Partei verzichten? Oder ist es sinnvoller, sich bis zur Frist am 9. April um 16 Uhr nachmittags wieder abzumelden, um dann mit seiner Stimme eine Partei zu unterstützen? Die ursprüngliche Registrierung erfolgte meist in der Hoffnung, einen eigenen Abgeordneten ins Parlament zu entsenden. Da diese Perspektive nun unsicher bis unwahrscheinlich geworden ist, sollte die Frage neu überdacht werden. Schließlich will natürlich niemand einer seiner beiden Stimmen „wegwerfen“. Die Abmeldung kann unkompliziert online erfolgen und dauert nur wenige Minuten. Letztlich bleibt es natürlich jedem Einzelnen überlassen, wie er mit seinen beiden Stimmen verfährt.
Der Autor ist Direktor des Deutsch-Ungarischen Instituts für Europäische Zusammenarbeit am Mathias Corvinus Collegium.

Ob der Verlust des Mandates der deutschen Minderheit oder den Deutschen in Ungarn letztlich schadet, kann ich nicht beurteilen. Ich bedauere aber den Fatalismus der organisierten Minderheit, mit dem sie die negative Entwicklung ihrer Mitgliederzahlen hinnimmt. Vielleicht sollte sie sich einmal mit der neuen deutschen Minderheit beschäftigen.
Inzwischen haben rund 25.000 Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit einen ständigen Wohnsitz in Ungarn, und viele dürften schon lange genug hier leben, um auch die ungarische Staatsangehörigkeit zu erwerben. Von Bemühungen, ihnen durch Beratung und Begleitung diesen Schritt zu erleichtern, habe ich aber noch nichts mitbekommen. Auch sonst verhält sich die organisierte Minderheit gegenüber den deutschen Einwanderern meines Erachtens viel zu passiv. Als mögliche Aktivität des “deutschen” Abgeordneten hätte ich z.B. einen Vorstoß zur vereinfachten Einbürgerung hinzugekommener Landsleute der anerkannten Minderheiten betrachtet.