Raaberbahn
Ungarn setzt sich gegen Österreich durch
Das Verkehrsministerium betonte in einer Presseaussendung, der Staat sei laut Urteil des Gerichtshofes Győr in Sachen Eigentumserwerb und Kapitalerhöhung bei der Regionalbahn Győr-Sopron-Ebenfurt (GySEV Zrt.) gemäß den geltenden Rechtsnormen, aber vor allem im Interesse des Landes und seiner Bürger vorgegangen. Einen Tag vor Weihnachten hatten die Aktionäre jener Kapitalerhöhung zugestimmt, in deren Ergebnis der Ungarische Staat nunmehr 75,01% an der Bahngesellschaft hält, die Republik Österreich als Juniorpartner nur noch 24,99%. Österreich zog vor Gericht, um die einschlägigen Beschlüsse der Aktionärsversammlung anzufechten. Der Gerichtshof Győr lehnte die Klage ab, das Handelsgericht nahm die Eintragung der vom Juniorpartner beanstandeten Kapitalerhöhung vor.
Verkehrsminister János Lázár hatte sich früher beklagt, die linksliberale Regierung Ungarns habe 2005 einen unvorteilhaften Vertrag mit der Republik Österreich geschlossen, der unabhängig von ihrer Beteiligung ein Vetorecht in allen Belangen eingeräumt wurde. Damals hielt der Staat Ungarn 65,6% an der Regionalbahn, die Republik Österreich 28,3% und der Baukonzern Strabag 6,1%. Im Herbst 2024 gelang es Ungarn zunächst, die Strabag auszubezahlen und somit die eigenen Anteile auf 71,7% hochzuschrauben. Die „strategische“ Mehrheit von 75% und einer Stimme wurde am Jahresende dann im Zuge der Kapitalerhöhung möglich.