Regierung
Übergewinnsteuern modifiziert
Dieser Artikel ist Teil unseres Bezahl-Angebots BZ+
Wenn Sie ein Abo von BZ+ abschließen, dann erhalten Sie innerhalb von 12 Stunden einen Benutzernamen und ein Passwort, mit denen Sie sich einmalig einloggen. Danach können Sie alle Artikel von BZ+ lesen. Außerdem erhalten Sie Zugang zu einigen speziellen, sich ständig erweiternden Angeboten für unsere Abonnenten.
Laut der am späten Montagabend im Amtsblatt veröffentlichten Änderung der Regierungsverordnung muss die Sondersteuer von den Steuerpflichtigen selbst veranlagt, erklärt und bezahlt werden. Die bislang unbefristete Steuer wird im nächsten Jahr schrittweise abgeschafft.
Für Hersteller von Erdölprodukten (MOL) wird die Steuer weiterhin auf der Grundlage des Nettoumsatzes berechnet, der auf der Grundlage des Jahresabschlusses für das Steuerjahr 2022 ermittelt wird. Während die vorherige Gesetzgebung in diesem Jahr einen Steuersatz von 2,8% vorsah, wird dieser im nächsten Jahr auf 1% gesenkt.
Die Regierungsverordnung sieht vor, dass Arzneimittelhersteller als Gegenleistung für F+E-Leistungen eine Steuergutschrift erhalten. Die Höhe der Ermäßigung ergibt sich aus der Summe der Investitionskosten und der direkten Kosten der Forschungstätigkeit. Der Gesamtbetrag der Ermäßigung ist auf 50% des Betrags der für das Steuerjahr zu zahlenden, ohne Berücksichtigung der Ermäßigung berechneten Sondersteuer begrenzt.
Bei den Fluggesellschaften besteht die einzige Änderung darin, dass nun auch Israel in die Liste der europäischen Länder mit niedrigeren Sätzen aufgenommen wurde. Dadurch könnten Flüge dorthin deutlich billiger werden.
