Verhaftung von Tobias E. im Februar 2023. Foto: Screenshot / police.hu

Antifa-Terrorprozess

Tobias E. rechtskräftig verurteilt

Für den sog. „Ausbilder“ der berüchtigten Hammerbande hat es sich gelohnt, gegen das Urteil erster Instanz in Berufung zu gehen. Rechtskräftig verringerte das Tafelgericht Budapest seine zu verbüßende Haftstrafe jetzt auf ein Jahr und zehn Monate.

Tobias E. hatte im Gegensatz zu seinen Mitangeklagten, die bis heute jede Aussage verweigern, den Weg der Zusammenarbeit mit den Behörden gewählt und umfangreich ausgesagt. In Hoffnung auf eine geringe Strafe verzichtete er sogar auf eine Verhandlung und stimmte allen Anklagepunkten der Staatsanwaltschaft zu. Als er dann jedoch vom Gerichtshof Budapest Ende Januar zu drei Jahren Zuchthausstrafe verurteilt wurde, empfand der bekennende Antifa-„Aktivist“ das als zu hoch und ging in Berufung. Das Tafelgericht hat somit in der Berufungsverhandlung, die am Dienstag stattfand, das Strafmaß für seine Beteiligung an der Menschenjagd von Budapest im Februar 2023 neu bewertet und nunmehr rechtskräftig 1 Jahr 10 Monate Gefängnis verhängt. Unter Anrechnung seiner U-Haft und des kooperativen Verhaltens des Angeklagten sehen Rechtsexperten Chancen für Tobias E., in Kürze unter Auflagen auf freien Fuß zu gelangen.

Man fühlt sich als Staat im Staate

Tobias E. gehörte der berüchtigten Hammerbande an, die laut deutscher Staatsanwaltschaft mindestens seit 2017 von Leipzig aus ihr Unwesen treibt. Der junge Mann übernahm in der Antifa-Organisation die Rolle eines „Ausbilders“, was so viel bedeutet, dass er den neu hinzustoßenden „Aktivisten“ beibrachte, wie man anderen Menschen in kürzester Zeit mittels perfider Techniken größtmögliche Schmerzen verursacht. Die Antifa-Kämpfer nehmen dabei bleibende Gesundheitsschäden ihrer Opfer billigend in Kauf. Ihre Opfer suchen die ideologisch verblendeten Linksextremisten im Lager der Neonazis.

So reisten Deutsche und Italiener im Februar 2023 in der Überzeugung nach Budapest, der dort von verschiedenen Gruppen alljährlich begangene „Tag der Ehre“ zum Gedenken an den (gescheiterten) Ausbruch von Wehrmachtsoldaten aus dem Belagerungsring der Sowjetarmee am 11. Februar 1945 sei ein Nazitreffen. Ermutigt durch einschlägige Erfahrungen mit den deutschen Behörden, die ein Agieren der Antifa als Staat im Staate weitgehend dulden, organisierte die internationale Bande eine Menschenjagd. Dazu wurden die Opfer aufgrund ihrer Kleidung und nach dem Zufallsprinzip ausgewählt: Wer in jenen Februartagen in Budapest im Military-Look unterwegs war, wurde leicht zur Zielscheibe der Terroristen.

Opfer krankenhausreif geprügelt

Am 9. Februar 2023 setzten Tobias E. und seine Mittäter gleich nach ihrer Ankunft am Westbahnhof erstmals Paprikaspray gegen einen vermeintlichen Neonazi ein, wenig später kam es am Kálvin tér zum ersten schweren Angriff: Drei junge Männer (wie sich später herausstellte, Touristen aus Polen) wurden von zehn Mitgliedern der Antifa-Terrorbande umringt und mit Totschlägern krankenhausreif geschlagen. Die Schläger ließen die Polen mit mehreren gebrochenen Armen und Rippen zurück. Am nächsten Tag ereignete sich der durch Überwachungskameras dokumentierte Überfall auf den Angehörigen eines Traditionsvereins. Am Abend des 10. Februar verübte die Bande zwei weitere Attacken gegen ein deutsches Paar und einen einzelnen Ungarn. Als die Bande am Morgen des 11. Februar erneut zur Tat schreiten wollte, griff die Polizei endlich ein und konnte zumindest drei Antifa-Terroristen dingfest machen.

Kein Anzeichen der Reue

Warum Tobias E. nun mit dem glimpflichen Urteil davonkommt, begründete das Tafelgericht damit, er habe nicht aktiv an den bandenmäßig ausgeführten Attacken teilgenommen – er habe „nur“ zugeschaut. Auch die lange Zeit der U-Haft wurde ihm höher angerechnet, da er als Ausländer ohne Sprachkenntnisse hinter ungarischen Gittern einer ungleich schwereren Belastung ausgesetzt gewesen sei.

Die Staatsanwaltschaft zeigte sich enttäuscht, dass auch das Gericht zweiter Instanz nicht ihrem ursprünglichen Antrag auf 3,5 Jahre Zuchthaus nachkam. Schließlich habe der Angeklagte sich darauf eingelassen, als er auf sein Recht verzichtete, sich vor Gericht zu verteidigen. Obendrein laufen gegen Tobias E. auch in Deutschland Verfahren wegen ähnlich schwerer Straftaten. Der Verteidiger verwies wiederum auf den Umstand, sein Mandant gelte noch immer als nicht vorbestraft. Außerdem hätten die ungarischen Behörden die dritte in Budapest gefasste Mittäterin nur unter Hausarrest gestellt – gemessen daran wurde Tobias E. deutlich härter sanktioniert. Der Angeklagte nutzte sein letztes Wort vor Gericht, um teils in gebrochenem Ungarisch zu bedauern, dass er nach Budapest gereist sei. Er wolle in Deutschland für sein Handeln geradestehen. Worte der Entschuldigung für seine Opfer gingen nicht über seine Lippen.

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