Volkszählung
Teilnahme ist Pflicht!
Anschließend suchen zehntausende freiwillige Beauftragte jene Haushalte auf, von denen keine online ausgefüllten Bögen eingegangen sind.
„Alle zwölf Jahre bietet die Volkszählung eine Momentaufnahme des Landes“, sagte die Präsidentin des Zentralamtes für Statistik (KSH), Gabriella Vukovich, auf einer Pressekonferenz am Montag. „Sie zeigt, wie wir Ungarn leben, unter welchen Verhältnissen, wie sich die Lage am Arbeitsmarkt darstellt, unseren Gesundheitszustand und unsere Zugehörigkeit zu Konfessionen.“ Das Mitteilen korrekter Daten sei wichtig, weil daraus die Datenbasis für künftige Entscheidungen erwächst. Darunter finden sich zum ersten Mal Fragen, mit denen Entscheidungen in Bezug auf eine verbesserte Energieeffizienz getroffen werden sollen.
Die Volkszählung besteht aus zwei Fragebögen, der erste bezieht sich auf die Wohnimmobilien und muss auch in dem Fall ausgefüllt werden, wenn die Immobilie momentan leer steht. Wochenendhäuser wiederum unterliegen der Informationspflicht nicht. Der zweite, persönliche Fragebogen ist durch alle Personen auszufüllen, die sich unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft am 1. Oktober in Ungarn als ihrem Lebenszentrum aufhalten. Dies gilt auch für Ungarn, die noch keine zwölf Monate im Ausland leben, bzw. für Ausländer, die seit mindestens drei Monaten in Ungarn leben.
Die Fragen sollen auf Ungarisch und Englisch erscheinen, der Inhalt des Fragebogens angeblich in 19 (!) Sprachen einsehbar sein – das konnten wir nicht überprüfen, da auf der offiziellen Internetseite vorerst nur Informationen in ungarischer Sprache aufzufinden sind.