Örtliche Steuern
Städte blockiert
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Am Freitagabend erschien im Amtsblatt jene Regierungsverordnung, die den Städten und Gemeinden untersagt, 2021 örtliche Steuern anzuheben oder neue einzuführen. Auch Kommunalversorger dürfen für ihre Leistungen nicht mehr Geld fordern, als sie in diesem Jahr veranschlagten. Eine Ausnahme von dieser allgemeinen Bestimmung bildet, wenn eine Tariferhöhung in längerfristigen Verträgen im Voraus einvernehmlich vorgegeben war bzw. bis Ende Oktober bestimmt wurde.