Große Bauvorhaben
Staat vor Städten
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Staatspräsidentin Katalin Novák hatte das Gesetz nach der ersten Verabschiedung durch das Parlament im Juli zur Überprüfung an das Verfassungsgericht weitergeleitet. Dort wurden gleich mehrere Passagen als verfassungswidrig eingestuft. Besonders heftig in der Kritik standen Bestimmungen, die eigentlich mit qualifizierter Mehrheit im Parlament behandelt werden müssten, die jedoch durch Verordnungen des Bauministers hätten ausgehebelt werden können.
Vollmachten im zweiten Anlauf
Novák beanstandete eine Aushöhlung der Rechtssicherheit, wenn Rechtsnormen auf Gesetzesebene durch in der juristischen Hierarchie untergeordnete Verordnungen eines Ministers außer Kraft gesetzt oder ihrer Wirkung beraubt würden. Das Verfassungsgericht kritisierte zudem den allgemeinen, nicht genau umrissenen Charakter der Vollmachten, die der Minister für Abweichungen vom Gesetz erhalten sollte. In der neuen Vorlage wurde das Gesetz nun mit 133 gegen 38 Stimmen mit dem wesentlichen Unterschied angenommen, dass an die Stelle von Verordnungen des Ministers Regierungsverordnungen treten.
Die magischen fünfzig Prozent
Im Sinne des neuen Gesetzes werden sämtliche Investitionsprojekte als „staatliche Investitionen“ eingeordnet, die zu mindestens 50% aus dem ungarischen Zentralhaushalt oder aus EU-Fördermitteln verwirklicht werden sollen. Damit unterliegen insbesondere kommunale Großprojekte der Hauptstadt Budapest und anderer Großstädte im Lande einer Zentralisierung. Kritiker sehen eine weitergehende Entmachtung der (von der Opposition geführten) Städte, die das Projektmanagement an das Bauministerium abtreten müssen.