Parlament
Sensible Daten digitaler Bürger
Indem die Linke im Wahlkampf Geld aus dem Ausland annahm, beging sie Landesverrat, ist die rechte Mi Hazánk überzeugt. Aber auch die Orbán-Regierung schütze nicht die Souveränität des Landes, ungeachtet des einschlägigen Gesetzentwurfs. Denn es sei völlig unklar, ob nicht etwa Gesundheitsdaten der Bürger an die WHO weitergereicht werden oder ob Daten der „digitalen Staatsbürger“ an internationale Geschäftskreise fallen. Staatssekretär Csaba Dömötör dementierte, dass Daten in Hände von Unbefugten geraten könnten. Der Staat werde auch in Zukunft nicht mehr Daten verwalten, als das heute schon der Fall sei. Der Staatssekretär konnte sich nicht verkneifen anzumerken, die Daten sollte man eher vor den Linken unter Verschluss halten.
Mehrheit für Sterbehilfe
Die Párbeszéd brachte die Thematik der Euthanasie in die Debatte ein. Der Verfassungsjurist Dániel Karsai leidet unter dem unheilbaren ASL-Syndrom und brachte die Angelegenheit vor ungarische Gerichte. Weil die ungarische Gesetzgebung eine aktive Euthanasie nicht zulasse, wandte er sich nun an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg; das Verfahren begann just am Montag. Die Párbeszéd glaubt, dass eine Mehrheit der Menschen in Ungarn für bestimmte Formen der Sterbehilfe plädiert, um das Leiden von unheilbar kranken Mitmenschen zu verkürzen. Eine Nationale Konsultation zu solchen Fragen wäre sicher von Nutzen.
Der Staatssekretär des Justizministeriums, Róbert Répassy, bekundete sein Mitgefühl für Karsai. Gleichzeitig verwies er auf das Grundgesetz und mehrere Entscheidungen des Verfassungsgerichts, die eine aktive Euthanasie in Ungarn nicht zulassen. Die Orbán-Regierung berufe sich im Karsai-Prozess auf diese Rechtsordnung, verfolge das Verfahren aber mit größter Aufmerksamkeit.