Dokumente
Schonfrist läuft ab
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In der Gefahrenlage, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ausgerufen wurde, hatte sich die Gültigkeit der Dokumente automatisch verlängert, um Kontakte zu beschränken. Allgemein galt, die ausgestellten Dokumente sind bis 60 Tage nach Aufhebung der Gefahrenlage gültig. Dies ändert sich nun: Bis Jahresmitte gilt die letzte Frist, unabhängig von der Entwicklung an der Corona-Front. Zur Zeit der Notstandslagen (11. März bis 3. Juli 2020 bzw. seit dem 4. November 2020) war es den Bürgern teilweise nicht möglich, für abgelaufene Papiere eine Verlängerung zu erreichen. Neben Reisepass und Personalausweis müssen bis Jahresmitte auch die Fahrerlaubnis und der Studentenausweis wieder aufgefrischt sein. Die Behörden raten den Betroffenen, nicht bis zum letzten Augenblick damit zu warten.
