Bericht der Venedig-Kommission
Scharfe Kritik aus Budapest
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Das ungarische Amt für die Verteidigung der Souveränität (SzVH) hat die Venedig-Kommission scharf kritisiert. Es bezeichnete den Bericht der Kommission zum ungarischen Souveränitätsgesetz als voreingenommen, voller sachlicher Fehler und politisch motiviert. Die Position der Venedig-Kommission sei mit dem Ziel verfasst worden, von verschiedenen EU-Gremien als Referenz für politische Angriffe gegen Ungarn verwendet zu werden.
Unbekannte Akteure befragt
Dazu hatte die Venedig-Kommission Mitte Februar in Budapest mit Vertretern der Regierung und der Opposition gesprochen. Daraufhin kritisierte sie in ihrem Bericht insbesondere die Ausweitung von Finanzierungsbeschränkungen für Wahlkampagnen auf die Zivilbevölkerung und die Schaffung des Amtes für die Verteidigung der Souveränität. Beschränkungen der ausländischen Finanzierung von Wahlkampagnen seien grundsätzlich mit internationalen Standards vereinbar, die Ausdehnung auf zivile Kampagnen berge jedoch die Gefahr einer unverhältnismäßigen Einmischung. In Frage gestellt wurde außerdem die Rechtsgrundlage des neuen Amtes. Demokratische Staaten würden solche Bedrohungen üblicherweise durch bestehende Institutionen abwehren, meinte die Kommission. In der Stellungnahme des kritisierten Amtes heißt es, die Kommission habe sich ihre Meinung nicht nur auf der Grundlage von Gesprächen mit ungarischen Staatsorganen und Oppositionspolitikern gebildet, sondern sich auch mit Personen beraten, die nicht öffentlich gemacht wurden.
Schwerwiegende sachliche Fehler
Der schwerwiegendste sachliche Fehler des Berichts bestehe in der Behauptung, das Amt für den Schutz der Souveränität verfüge über Ermittlungsbefugnisse, obwohl das umstrittene Gesetz solche Befugnisse gar nicht vorsieht. Darüber hinaus beanstandete die Kommission, dass es gegen die Entscheidungen des neuen Amtes keine Rechtsmittel gebe. Da das Amt jedoch keine Behörde mit hoheitlichen Aufgaben sei, bestehe dafür auch keine Notwendigkeit. Die Venedig-Kommission stelle mit ihrer Kritik das Recht Ungarns in Frage, eigene Institutionen zu schaffen.
Der Bericht sei parteiisch, da dieser auch Rechtspraktiken wie das Verfahren zur Wahl des Staatspräsidenten kritisiert, obwohl gegen diese Jahrzehnte alte Praxis bisher keine Einwände erhoben wurden. Mit der Kritik am Souveränitätsgesetz solle Ungarn daran gehindert werden, seine nationale Selbstbestimmung wirksam zu schützen und gegen Einflussnahme aus dem Ausland vorzugehen.
Ich finde, ohne dass ich das irgenwie näher ausführen möchte, durchaus richtig, wenn jeder Staat das macht, was er möchte. Allerdings gibt es eine Hürde: zwischenstaatliche Verträge oder die Bindung an EU-Regeln. Bei letzterem hätte jeder vorher wissen müssen, ob er den Apparat von Brüssel tatsächlich will oder nicht. Wenn nun eine Kommission daherkommt und etwas kritisiert, dann ist es eben so.