Parlament
Regeln für Kommunalwahlen verschärft
Bei den Kommunalwahlen im kommenden Jahr wird es schwieriger sein, koordinierte Kandidaten aufzustellen. So können in Städten mit mehr als 10.000 Einwohnern nur Parteien eine Kompensationsliste aufstellen, die in mindestens zwei Dritteln der Einzelwahlkreise kandidieren. Ein Jahr vor den Kommunalwahlen dürfen keine Nachwahlen mehr stattfinden und es dürfen auch keine Abgeordnetengremien mehr aufgelöst werden.
Diese Änderung könnte die Verhandlungen der Opposition erschweren. Nach den bisherigen Regeln konnte diese zwei Kompensationslisten aufstellen, ohne in mehr als einem oder zwei Wahlkreisen gegeneinander antreten zu müssen. Die Oppositionsparteien werden nun gezwungen sein, eine gemeinsame Liste aufzustellen, wenn sie nicht in mindestens einem Drittel der Wahlkreise gegen die Regierungsparteien antreten wollen. Bei den letzten Kommunalwahlen 2019 konnten sich die Oppositionsparteien bis auf wenige Ausnahmen in allen größeren Städten einigen.
Strafverfolgung von Journalisten abgemildert
Das Parlament hat zudem den Vorschlag der Fidesz-Abgeordneten Máté Kocsis und János Halász zur Änderung des Strafgesetzbuches angenommen. Die Änderung betrifft die Strafverfolgung von Journalisten. Die am Dienstag angenommene Änderung besagt, dass eine Person, die in der freien Diskussion öffentlicher Angelegenheiten über ein Presseerzeugnis oder einen Mediendienst eine Verleumdung begeht, nicht wegen Verleumdung bestraft wird, sofern ihre Handlung nicht auf eine offenkundige und schwerwiegende Verletzung der Menschenwürde des Opfers abzielt.
In der Begründung heißt es: „Da Artikel IX des Grundgesetzes auf die Notwendigkeit der Entwicklung einer demokratischen öffentlichen Meinung als besonderen Verfassungswert verweist, wird durch die Änderung der Straftatbestand der Begehung einer Straftat im Rahmen der freien Diskussion öffentlicher Angelegenheiten durch ein Presseerzeugnis oder einen Mediendienst entschärft.“