Schlösserprogramm
Privatisierung auf Probe
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Ziel ist es, privates Kapital für die Renovierung und den langfristigen Erhalt dieser historischen Gebäude zu mobilisieren. Das sogenannte „Schlössergesetz“ ermöglicht die kostenlose Übertragung des Eigentums an staatlichen Schlössern, Herrenhäusern, Parks und Gärten sowie deren beweglichem Inventar an private Investoren.
Regő Lánszki, Staatssekretär für Architektur im Bauministerium, erläuterte Details des Vorhabens. Die Umsetzung des Gesetzes soll mit einem Probejahr beginnen, in dem acht historische Immobilien zum Verkauf ausgeschrieben sind: das Sándor-Metternich-Schloss in Bajna, das Károlyi-Schloss in Füzérradvány, das Nádasdy-Schloss in Nádasdladány, der Bischofspalast in Sümeg, das Wenckheim-Schloss in Szabadkígyós, das Esterházy-Schloss in Tata, das Festetics-Schloss in Dég sowie die Kamaldulenser-Einsiedelei in Majk mit dem angrenzenden Esterházy-Schloss.
Die Ausschreibung soll dieser Tage veröffentlicht werden. Interessenten können natürliche oder juristische Personen sein, die eine Bewerbungsgebühr von 10 Mio. Forint (ca. 25.600 Euro) entrichten.
Die Geschichte der Schlösser
Nach der Verstaatlichung ungarischer Schlösser Mitte des 20. Jahrhunderts wurden diese mitunter zu Traktorengaragen und Getreidespeichern umfunktioniert, viele Gebäude verfielen. In den 1990er Jahren haben mehrere Länder ihre alten Schlösser restituiert, Ungarn behielt diese jedoch in Staatsbesitz. Von über 100 staatlichen Schlössern wurde seither nur ein gutes Dutzend und auch nur teilweise renoviert, was zumeist mit EU-Geldern geschah. Da kein tragfähiges Betriebsmodell existierte, entstand die Idee, privates Kapital für Renovierung und Unterhaltung einzusetzen. Wichtig dabei ist, dass der öffentliche Zugang gewährt bleibt.
Strenge Auflagen für Investoren
Das 2024 beschlossene Schlössergesetz sieht strenge Verpflichtungen für die zukünftigen Eigentümer vor. Die Schlossparks müssen an 300 Tagen im Jahr kostenlos für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Die Investoren verpflichten sich, innerhalb von zehn Jahren einen vollständigen Renovierungsplan umzusetzen und einen 30-jährigen Instandhaltungs- und Verwaltungsplan vorzulegen. Lánszki betonte, dass diese Auflagen eine größere finanzielle Belastung darstellen als der eigentliche Wert der Gebäude. Das Gesetz enthält zudem strenge Garantien bezüglich Renovierung, Instandhaltung und Öffnungszeiten. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben fällt das Eigentum automatisch an den Staat zurück. Mit diesem Modell hofft die Regierung, die seit der Verstaatlichung Mitte des 20. Jahrhunderts oft vernachlässigten historischen Gebäude wieder in einen angemessenen Zustand zu versetzen und langfristig zu erhalten. Insgesamt sind 48 Schlösser im Anhang des Gesetzes aufgeführt.