Parlament
Notstandslage aufgehoben
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Die Abgeordneten stimmten mehrheitlich für die Aufhebung des Gesetzes, das von der Opposition, aber auch der EU scharf kritisiert worden war. Es war am 30. März inmitten der Corona-Krise verabschiedet worden und hatte Ministerpräsident Viktor Orbán für die Dauer der derzeitigen Pandemie das Regieren per Dekret ermöglicht. Justizministerin Judit Varga hatte bereits früher informiert, dass der Ausnahmezustand voraussichtlich am 20. Juni aufgehoben wird. Der Gesetzentwurf über den Gesundheitsnotstand verfehlte die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit, da sich die Opposition enthielt. Das Gesetz wurde mit einfacher Mehrheit gebilligt.
Der Gesundheitsnotstand kann laut Gesetz künftig von der Regierung auf Empfehlung der Landesamtsärztin und nach ministerieller Vorlage ohne parlamentarische Zustimmung ausgerufen werden, wenn eine Epidemie von internationaler Tragweite drohe, wenn Menschenleben, die Gesundheit oder die medizinische Versorgung in Gefahr seien. Zudem werde die operative Einsatzleitung fortbestehen, die die Vorbereitung auf eine eventuelle zweite Epidemie-Welle leiten soll. Bestehen bleiben auch das in der Notstandslage eingeführte Kredittilgungsmoratorium bis zum 31. Dezember 2020, die Steuer- und Abgabenvergünstigungen für einige Branchen und das Gratis-Parken bis zum 1. Juli. Zudem werden Gastronomiebetriebe bis September von der Nutzungsgebühr für öffentliche Flächen befreit.
Die Regierung begrüßte die Entscheidung des Parlaments zur Aufhebung der Notstandslage. Das Gesetz darüber werde bereits am Mittwoch um Null Uhr in Kraft treten, erklärte Gulyás auf einer Pressekonferenz nach der Parlamentssitzung. Die Regierung danke allen, die sich am Schutz gegen die Pandemie beteiligt haben. Ungarns Abwehr war erfolgreich. Dank der Mitarbeiter des Gesundheitswesens, dem disziplinierten Verhalten der Bevölkerung und dem schnellen Handeln der Regierung kam es zu keiner Masseninfektion.
Nach Ansicht der Oppositionsparteien werden durch die neuen Bestimmungen die Regierungsbefugnisse in einer Notstandslage, die bislang durch das Gesetz über den Katastrophenschutz eingeschränkt waren, dauerhaft ausgebaut.