Pride-Nachspiel
OB droht Geldstrafe
Die zuständige Bezirksstaatsanwaltschaft der Hauptstadt hat Anklage gegen OB Gergely Karácsony erhoben, der für das rechtswidrige Abhalten der Budapest Pride eine Geldstrafe zahlen soll. Die Anklage basiert auf einem Aufruf des Oberbürgermeisters in den Sozialmedien zur Abhaltung des Umzugs am 28. Juni 2025. Die Polizei untersagte das Abhalten des Umzugs u. a. mit Hinweis auf das verschärfte Gesetz zum Kinderschutz. Der Kommunalpolitiker nahm diesen Bescheid ohne Einspruch zur Kenntnis, setzte die Organisation der Veranstaltung aber dessen ungeachtet fort. Karácsony tat sich nicht nur bei der Vorbereitung hervor, er führte den Umzug vom Rathauspark im 5. Bezirk bis zur Uferstraße an der Technischen Universität auf der anderen Seite der Donau im 11. Bezirk persönlich an, begründet die Staatsanwaltschaft ihre Anklage.
„Nie werde ich klein beigeben, niemals hinnehmen, dass in meiner Heimat das Eintreten für Freiheit und freie Meinungsäußerung eine Straftat sein soll, dass man die Freiheit der Liebe verbieten kann, dass überhaupt jemand dafür bestraft werden kann, nicht so zu denken und zu lieben wie die Mehrheit“, reagierte der Oberbürgermeister via Sozialmedien auf die Anklageerhebung. „Das ist also der Preis, wenn man in diesem Land für die Freiheit eintritt“, konstatierte Karácsony. Die Staatsanwaltschaft wolle ihm – unter Verzicht auf eine Gerichtsverhandlung – eine Geldbuße auferlegen, weil er „den größten Freiheitsmarsch der letzten Jahrzehnte“ in Budapest organisierte.
