Parlament
Neue Namen und eigenständiges Energieministerium
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So wird mit dem 1. Dezember das Ministerium für Energie eingerichtet, das Ministerium für Bau und Investitionen in Ministerium für Bau und Verkehr umbenannt und ab 1. Januar 2023 ein Ministerium für Wirtschaftsentwicklung geschaffen. Damit gibt es künftig zwölf statt elf Ministerien.
Die Abgeordneten nahmen die Änderung des Gesetzes über die Liste der Ministerien und einiger damit zusammenhängender Gesetze auf Initiative von Ministerpräsident Viktor Orbán mit 134 Ja- bei 50 Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen an. Die Regierung begründete die Schaffung des Energieministeriums damit, dass der Ukraine-Krieg und die Sanktionen Energiesicherheit und Energiepreise zu den wichtigsten Themen in Ungarn und Europa gemacht hätten. Die heftig schwankenden Energiepreise machen ein einheitliches Energiemanagement erforderlich.
Das neue Ministerium, mit dessen Leitung Csaba Lantos vom Ministerpräsidenten beauftragt wurde, wird durch Umbenennung des Ministeriums für Technologie und Industrie geschaffen, nachdem Minister László Palkovics Mitte November zurückgetreten war.
Auf Ersuchen der EU-Kommission geänderte Gesetze
Das Parlament debattierte und verabschiedete zudem mit 152 Ja- bei 14 Nein-Stimmen und 23 Enthaltungen den Vorschlag zur Prüfung der europäischen Subventionen und zur Änderung bestimmter Gesetze, die auf Antrag der EU-Kommission verabschiedet wurden, um den erfolgreichen Abschluss des Konditionalitätsverfahrens zu gewährleisten.
Um ein effizienteres institutionelles System für die Kontrolle der Verwendung von EU-Mitteln zu schaffen, wird die Generaldirektion für die Prüfung der europäischen Fördergelder, die derzeit dem Finanzminister unterstellt ist, zu einer autonomen öffentlichen Behörde. Sie ist bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben völlig unabhängig, unterliegt keinen Weisungen anderer Personen oder Stellen und führt ihre Aufgaben getrennt und frei von jeglicher Einflussnahme durch andere Gremien durch.
Steuerliche Änderungen 2023
Das Parlament verabschiedete am Dienstag auch die Steueränderungen für das kommende Jahr. Die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes betreffen die Pauschalbesteuerung und die Gewerbesteuer. Nach den neuen Vorschriften kann die Pauschalbesteuerung ab 2023 unabhängig von der Höhe des Einkommens gewählt werden, das im Steuerjahr vor dem betreffenden Steuerjahr erzielt wurde. Ab dem 1. Januar müssen Pauschalsteuerpflichtige nur noch vierteljährliche Steuererklärungen abgeben.
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 5% auf den Verkauf von neuem Wohneigentum wurde um zwei Jahre verlängert, gilt aber weiterhin sogar bis Ende 2028, wenn die Baugenehmigung bis spätestens 31. Dezember 2024 erteilt wurde.
Auf Initiative des Werbeverbands wird bis zum 31. Dezember 2023 keine Werbesteuer fällig.
Das Gesetz erneuert das vereinfachte Verfahren zur Bemessung der Gewerbesteuer. Das neue Modell steht allen Gewerbesteuerpflichtigen mit einem Jahresumsatz von max. 25 Mio. Forint sowie Einzelhändlern, Pauschalbesteuerten und Einzelunternehmern mit einem Jahresumsatz von max. 120 Mio. Forint offen. Die vereinfachte Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer eines Kleinunternehmers wird nach der Höhe seines Einkommens im Steuerjahr gestaffelt und ist für jede Gemeinde gleich. Die vereinfachte Bemessungsgrundlage beträgt 2,5 Mio. Forint bis zu 12 Mio. Forint Umsatz, 6 Mio. Forint zwischen 12-18 Mio. Forint sowie 8,5 Mio. Forint für darüber hinausgehende Umsatzerlöse. Nach der neuen Regelung ist die Steuer einmal jährlich bis zum letzten Tag des Monats Mai des auf das Steuerjahr folgenden Jahres zu zahlen, ohne dass eine Steuererklärung abgegeben werden muss.
