OB Gergely Karácsony – auf dem Foto bei den Verhandlungen mit Kanzleramtsminister Gergely Gulyás im Frühsommer – sieht die Hauptstadt in Sachen Solidaritätsabgabe im Recht. Foto: Facebook/ Gergely Karácsony

Budapest

Nächste Wendung im Finanzstreit

Die Stadt Budapest verklagt den Staat auf Schadenersatz. Grundlage ist ein Urteil der Kuria in Sachen Solidaritätsabgabe.
10. November 2025 11:20

„Der Oberste Gerichtshof des Landes gab Budapest in dem seit 2023 anhängigen Prozess Recht. Der Fiskus hat unserer Stadt rechtswidrig 28 Mrd. Forint als Solidaritätsabgabe in Rechnung gestellt“, erklärte OB Gergely Karácsony auf einer Pressekonferenz vor dem Wochenende.

Präzedenzfall für die Städte

Die Kuria habe jenes Gerichtsurteil zweiter Instanz bekräftigt, mit dem nicht nur für die Hauptstadt, sondern für alle Städte Ungarns ein Präzedenzfall geschaffen wurde: Der Staat dürfe den Städten und Gemeinden nicht mehr Geld entziehen, als sie für Aufgaben benötigen, die ihnen verbindlich vorgeschrieben werden. Budapest werde auf dieser Grundlage einen Schadensersatzprozess anstrengen, um die nach eigener Meinung zu viel gezahlten 28 Mrd. Forint zurückzuerlangen. Nach Ansicht des Oppositionspolitikers müsse der Staat schon jetzt jene 4 Mrd. Forint zurückgeben, die der Hauptstadt als Zinsen entgingen. Zudem habe die Kuria festgestellt, dass der Fiskus die nicht als Steuer zu bewertende Solidaritätsabgabe rechtswidrig eintreibe. Es sei eine Frage der Rechtsstaatlichkeit, jedes ungesetzliche staatliche Inkasso zu unterbinden, fügte das Stadtoberhaupt hinzu. Konkret stehe auf dem Spiel, ob die vom Staat in den Bankrott getriebene Stadt Budapest ihre Aufgaben auch nach dem 1. Januar 2026 noch ausüben könne.

Dann droht der Bankrott

Der Oberbürgermeister habe die Gewerkschaften der kommunalen Betriebe informiert, Budapest werde – sollte die Orbán-Regierung ihre Haltung nicht überdenken und der Fiskus weiter an seiner ungesetzlichen Inkasso-Praxis festhalten – am Jahresende mit ungefähr 37 Mrd. Forint in den roten Zahlen stehen. Da den Städten und Gemeinden laut Stabilitätsgesetz Schulden am Jahresende untersagt sind, würde Budapest gegen das Gesetz verstoßen. In der Folge würde der Kreditrahmen zu Jahresbeginn automatisch gestrichen. Bis zur Überweisung der örtlichen Gewerbesteuer (IPA) durch die Unternehmen Mitte März hätte die Stadt somit keinerlei Einnahmen und verfügbare Gelder. Seit Anfang des Sommers wolle Budapest im Interesse der 27.000 städtischen Angestellten mit der Regierung verhandeln, die aber bislang nur auf Zeit spiele.

Fiskus sieht keinen Handlungsbedarf

Der Fiskus teilte ebenfalls vor dem Wochenende mit, die Kuria habe in ihrem Urteil die Solidaritätsabgabe als solche sowie die Rechtmäßigkeit der Zahlungspflichten der Hauptstadt nicht in Frage gestellt. Es heiße explizit, Budapest habe zum Staatshaushalt beizutragen. Außerdem habe der Oberste Gerichtshof keine Rückzahlungspflichten zu Lasten des Fiskus festgestellt.

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