Parlament
Moratorium verlängert
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Das Parlament stimmte am Dienstag einstimmig für die Verlängerung des infolge der Corona-Pandemie eingeführten Kredittilgungsmoratoriums bis zum 30. Juni 2021. Rentner, Familien mit Kindern, Erwerbslose und ABM-Kräfte sowie Unternehmen in Schwierigkeiten werden damit von der Zahlung ihrer Kredittilgung bzw. von ihren aus Leasingverträgen stammenden Kapital-, Zins- bzw. Gebührenzahlungsverpflichtungen befreit. Das Moratorium bezieht sich unverändert auf Verträge vor dem 18. März 2020. Damit bleiben ca. 400-450 Mrd. Forint bei Familien und Unternehmen, von der Maßnahme sind mehr als 750.000 Personen betroffen, kommentierte das Finanzministerium die Entscheidung.
Zudem schloss das Parlament bei schwerwiegenden Straftaten auf Empfehlung von Justizministerin Judit Varga eine Verurteilung auf Bewährung aus. Zu den Gesetzesänderungen gehört u. a. die Vorschrift von obligatorischen psychiatrischen Behandlungen eines breiteren Kreises von Straftätern als früher. Ziel der Verschärfung der Bewährungsvorschriften sei der Schutz der Gesellschaft, sagte Varga.
