Foto: Sozialmedien

Neue Straßenverkehrsordnung

Mehrere Veränderungen ab September

Das Verkehrsministerium veröffentlichte am Dienstag den Entwurf der neuen Straßenverkehrsordnung (KRESZ), die nach über 50 Jahren mehrere Verkehrsregeln ändert. Sie soll im September in Kraft treten.

Das Überholverbot gilt dann für noch mehr Lkw. Für Elektroroller gelten verschiedene Vorschriften, darunter ein vorgeschriebener Sicherheitsabstand und eine obligatorische Fahrzeugbeleuchtung. Die neuen Bestimmungen gelten auch für Radfahrer; ihnen ist es nicht mehr erlaubt, überall mit hoher Geschwindigkeit zu fahren. Minister János Lázár zufolge zielen die Änderungen auf einen sicheren Verkehr ab und beseitigen Fehler in der alten Gesetzgebung.

Etwas schneller wird erlaubt

Die wichtigste Änderung für Autofahrer betrifft die Geschwindigkeitsbegrenzungen: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Schnellstraßen steigt von 110 auf 120 km/h, auf einigen Autobahnabschnitten sogar auf 140 km/h, ansonsten bleiben 130 km/h bestehen. Zukünftig dürfen Schnellstraßen nur noch von Fahrzeugen befahren werden, die mindestens 70 km/h fahren können. Auch der Bremsweg wird festgelegt: Er beträgt auf Autobahnen 2 Sekunden und auf Landstraßen 1 Sekunde. Das entspricht etwa 70 m bei 130 km/h und 50 m bei 100 km/h.

Ausgeweitetes Lkw-Überholverbot

Eine wichtige Änderung für Lkw-Fahrer wird die Anpassung der Überholregelung sein, um gefährliche Rückstaus mit „Brummis“ einzudämmen. Durch die Senkung der Gewichtsgrenze gilt das Überholverbot nicht nur für Lkw über 7,5 t, sondern schon ab 3,5 t. Diese Fahrzeuge müssen sich zwischen 6-22 Uhr grundlegend in der rechten Spur aufhalten. Trucks dürfen grundsätzlich nur auf Autobahnen, Schnellstraßen und Hauptstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften fahren.

Reißverschlussprinzip kommt

Der Entwurf führt das Reißverschlussprinzip ein, das bereits in vielen europäischen Ländern Anwendung findet. Dieses Prinzip besagt, dass bei Sperrung einer von zwei Fahrspuren die Fahrer der geraden Spur in bestimmten Fällen verpflichtet sind, Fahrzeuge der gesperrten Spur passieren zu lassen.

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