Wahlrecht
Listenwahl für alle öffnen!
Das liberale Nachrichtenportal hvg.hu schreibt, ein Beschluss des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom vorigen Herbst habe Rechtskraft erlangt. Die Orbán-Regierung ging gegen das Urteil zwar in Berufung, ihr Einspruch wurde jedoch im April zurückgewiesen. Wer bei Parlamentswahlen von seinem Recht als Angehöriger einer nationalen Minderheit Gebrauch machen und deren Repräsentanten wählen will, verliert hierzulande sein Recht auf die Stimme für die Parteilisten. Abgesehen davon erreichen elf der 13 registrierten nationalen Minderheiten gar nicht die Größe, um ein eigenes Mandat im Parlament zu erlangen.
Laut Medienberichten nimmt das Parlament in dieser Woche Modifizierungen am Wahlrecht vor. Die regierungsnahe Tageszeitung „Magyar Nemzet“ sieht im Hintergrund eine Vereinfachung der Handhabe bei Nachwahlen. Demnach sollen in den letzten zwölf Monaten vor anstehenden Kommunalwahlen Parteien, die das entsprechende Mandat bislang besetzten, automatisch einen eigenen Politiker nachrücken lassen können. Möglicherweise profitiert zunächst eine Oppositionspartei von dieser Novelle, denn im 12. Bezirk verstarb kürzlich der DK-Kommunalpolitiker István Vágó. Aktuell hat das Wahlbüro (NVI) landesweit mehr als ein Dutzend Nachwahlen angesetzt.