Straßburger Urteil
Lautstarke Opposition rechtens
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Der ungarische Staat hat einen bedeutsamen Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verloren. Im Zentrum des Verfahrens stand, wie das Nachrichtenportal hvg.hu berichtet, der Momentum-Abgeordnete Szabolcs Szabó, der 2018 von Kövér zu einer Geldstrafe von 1,1 Mio. Forint verurteilt worden war. Der Grund für die Strafe lag in Szabós Protest gegen das sogenannte „Sklavengesetz“, mit dem die Orbán-Regierung das AGB verschärfte.
Trillerpfeifen im Parlament
Die Richter in Straßburg entschieden nun, dass das Recht des Abgeordneten auf freie Meinungsäußerung und auf ein faires Verfahren verletzt worden war. Die Vorgeschichte des Falls reicht in den Dezember 2018 zurück, als Oppositionsabgeordnete gegen das umstrittene Gesetz im Parlament mit Trillerpfeifen und Megaphonen sowie durch eine Versammlung vor dem Präsidium protestierten. Kövér verhängte daraufhin Geldstrafen gegen mehrere Oppositionspolitiker, die sich am Protest beteiligten. Die Strafen bewegten sich zwischen 1 und 1,5 Mio. Forint pro Person und wurden direkt von den Monatsgehältern der Abgeordneten abgezogen.
Legitimer politischer Protest
Nach der Entscheidung des Straßburger Gerichts muss die Geldstrafe in Höhe von 2.820 Euro nun mit Zinseszins und zum aktuellen Wechselkurs an Szabó zurückgezahlt werden. Das Gericht, dem auch der ehemalige Präsident des ungarischen Verfassungsgerichts, Péter Paczolay, angehört, entschied einstimmig, dass der Abgeordnete in seinen Grundrechten beeinträchtigt wurde. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass Szabó mit seiner Ablehnung des Gesetzentwurfs einen legitimen politischen Protest äußern wollte. Während Kövér dem Abgeordneten vorwarf, körperliche Gewalt angewendet zu haben, um den Präsidenten am Betreten des Podiums zu hindern, bestritt Szabó diese Darstellung. Das Gericht kritisierte zudem, dass eine Sitzung des Immunitätsausschusses abgesagt wurde, in der Szabó seinen Widerstand gegen das Urteil hätte vorbringen können. Szabó kommentierte, es brauche zwei entscheidende Faktoren für einen Erfolg in Straßburg: Zum einen muss man im Recht sein, und zweitens einen guten Anwalt wählen.
Also Trillerpfeife ist Argument? Ohrfeigen auch, Prügelei auch, nach EU Demokrstie und Rechtstaatsverstandnis.