Justizreform
Landesrichterrat nun „volljährig“
Dieser Artikel ist Teil unseres Bezahl-Angebots BZ+
Wenn Sie ein Abo von BZ+ abschließen, dann erhalten Sie innerhalb von 12 Stunden einen Benutzernamen und ein Passwort, mit denen Sie sich einmalig einloggen. Danach können Sie alle Artikel von BZ+ lesen. Außerdem erhalten Sie Zugang zu einigen speziellen, sich ständig erweiternden Angeboten für unsere Abonnenten.
Senyei erinnerte daran, dass das Gesetz zur Justizreform, das einen Meilenstein für den Zugang zu den EU-Geldern darstellte, im vergangenen Sommer in Kraft trat. Die Justizreform habe die Befugnisse des OBT erweitert, indem die früheren Aufsichtsbefugnisse durch eine Art Mitentscheidungsbefugnis ersetzt wurden. Zudem wurde das Gremium eine juristische Person und ein autonomes Haushaltsorgan. Die Entwicklung des Richterrates wurde während einer neunmonatigen sog. Inkubationszeit von der Behörde gefördert. Die OBH wolle alle Voraussetzungen dafür schaffen, dass der Landesrichterrat in Zukunft unabhängig arbeiten kann.
Szabó dankte der Behörde für ihre Unterstützung und meinte, der OBT sei mit dem Ende der Inkubationszeit am 1. März „in jeder Hinsicht volljährig“, könne also seine verfassungsmäßigen und anderen gesetzlichen Verpflichtungen fortan eigenständig erfüllen.
Zur unbefriedigenden Gehaltslage der Justizangestellten befragt meinte Senyei, diese Situation sei aufgrund der Abwanderung „hyper-akut“ und eine deutliche Erhöhung der Gehälter gerechtfertigt, um die massive Inflation der letzten Jahre auszugleichen. Was die Richtergehälter betrifft, so seien die positiven Auswirkungen der Gehaltserhöhungen vor 2022 durch die Inflation annulliert worden. Szabó sieht das grundlegende Problem darin, dass die kumulierte Inflation seit dem 1. Januar 2022 – als die letzte Gehaltserhöhung erfolgte – annähernd 60% beträgt. Der OBT schlägt deshalb rückwirkend zum 1. Januar eine Erhöhung der Grundbezüge um 35% vor.
