Vaterschaftsurlaub
Künftig noch flexibler
Mit den seit 2023 geltenden Änderungen zum Vaterschaftsurlaub verdoppelte sich bereits die Zahl der Vaterschaftsurlaubstage, von 5 auf 10 Tage. So können Väter mehr Zeit mit ihrem neugeborenen Kind verbringen und so zum Aufbau enger familiärer Beziehungen beitragen. Ziel der neuerlichen Gesetzesänderung ist es, allen Vätern eine größere Flexibilität bei der zeitlichen Gestaltung des Vaterschaftsurlaubs zu ermöglichen und so die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu fördern. Der Vaterschaftsurlaub kann in maximal zwei Raten in Anspruch genommen werden und kann somit gut an die familiären Verhältnisse angepasst werden. Der bezahlte Vaterschaftsurlaub ist eine wesentliche Unterstützung für Familien, zu der auch der Staat beiträgt. Denn Arbeitgeber können das Entgelt für die ersten fünf Tage des Vaterschaftsurlaubs und die damit verbundenen öffentlichen Abgaben zurückfordern, was die Bereitschaft zur Gewährleistung des Sonderurlaubs erhöht.