Gesundheitswesen
Klare Mehrheit unterzeichnet neue Verträge
Dieser Artikel ist Teil unseres Bezahl-Angebots BZ+
Wenn Sie ein Abo von BZ+ abschließen, dann erhalten Sie innerhalb von 12 Stunden einen Benutzernamen und ein Passwort, mit denen Sie sich einmalig einloggen. Danach können Sie alle Artikel von BZ+ lesen. Außerdem erhalten Sie Zugang zu einigen speziellen, sich ständig erweiternden Angeboten für unsere Abonnenten.
Das gab der Landesdirektor der Krankenhausaufsicht (OKFŐ), Zoltán Jenei, auf einer Pressekonferenz am Dienstagnachmittag bekannt. „Die individuell geführten Gespräche und der Informationsfluss haben allen Zweiflern und Kritikern zum Trotz für ein herausragendes Ergebnis gesorgt, das sich weiter verbessern könnte“, merkte der vormalige Kanzler der Universität Pécs an.
“Gesundheitsversorgung garantiert!”
Aufgrund des im Herbst vom Parlament verabschiedeten Gesundheitsgesetzes trat mit dem 1. März ein neues Dienstverhältnis für Ärzte und Krankenpfleger in Kraft. Im staatlichen Gesundheitswesen sind über 110.000 Mitarbeiter beschäftigt, von denen demnach rund 5.500 Mitarbeiter nicht unterzeichnet haben. „Damit garantieren wir auch in Zeiten der Pandemie, dass die Gesundheitsversorgung in allen Bereichen gewährleistet ist“, fügte Jenei erstaunlich optimistisch hinzu.
Er räumte gleichzeitig „noch viele bestehende Fragen und Besorgnisse“ ein, die in der nächsten Zeit gelöst werden sollen. So habe es in einigen kleineren städtischen Krankenhäusern Abteilungen gegeben, in denen es „gehäufte“ Kündigungen gab, so im Szent Borbála-Krankenhaus in Tatabánya. Demgegenüber hätten sich Horror-Meldungen über das Budapester Szent Imre-Krankenhaus nicht bestätigt, wonach dieses Krankenhaus wegen Massenkündigungen schließen müsse. 90% des dortigen Gesundheitspersonals hätten den neuen Arbeitsvertrag unterzeichnet.
Parasolvenz-Verbot
Die Reform umfasst die deutliche Anhebung der Gehälter von Ärzten ab dem 1. Januar, die Abschaffung des sog. Dankesgeldes und ein neues Dienstverhältnis, das mit einem Verbot von Zweit- oder Drittbeschäftigungen einhergeht. Seit Anfang März kontrolliert die Anti-Korruptionsbehörde (NVSZ) die Einhaltung des Verbots der Parasolvenz (sog. Dankesgeld). Das Gesundheitspersonal muss bei Entgegennahme mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug rechnen, sogar Patienten werden bis zu 1 Jahr angedroht.
Gleich 52% der Fachärzte arbeiteten bislang in Zweit- oder Drittanstellungen, 43% als Privatunternehmer. Das neue Gesetz will dies nur noch mit außerordentlichen Genehmigungen gestatten. Da auch viele weitere „Details“ weiterhin ungeklärt sind, haben nach Auskunft der Fachkammer MOK viele Ärzte ihre Unterschrift mit Hinweis auf die angespannte Pandemie-Lage „unter Vorbehalt“ gegeben. Mit anderen Worten müssten die Arbeitsverträge nachgebessert werden, andernfalls werden zahlreiche Fachkräfte mit dem Ende der Notstandslage kündigen.
Harsche Kritik
In den jüngsten Tagen hatte es harsche Kritik gehagelt. Zahlreiche Mitarbeiter des öffentlichen Gesundheitswesens hatten angekündigt, den Arbeitsvertrag unter diesen Bedingungen nicht unterzeichnen und damit das neue Dienstverhältnis ab dem 1. März nicht antreten zu wollen. Wer den Vertrag bis zum 1. März nicht unterzeichnet hat, verliert automatisch seine bisherige Anstellung im öffentlichen Gesundheitswesen. Für diese Ärzte, Pfleger und Schwestern bleiben also nur der Privatsektor, das Ausland oder ein Berufswechsel.