Staatsanwaltschaft
Keine unbefugte Pegasus-Überwachung
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Sie berief sich in ihrer Mitteilung vom Mittwoch auf den „Mangel eines Straftatbestandes wegen unbefugter Beschaffung von Geheiminformationen oder unbefugter Verwendung eines verdeckten Instruments“. Laut der bei der Staatsanwaltschaft eingegangenen Anzeige wurden mehrere Journalisten und Oppositionspolitiker mit Hilfe von Pegasus zum Hacken und Abhören von Mobiltelefonen rechtswidrig überwacht.