Entlassene Lehrer

Keine Rechtfertigung durch zivilen Ungehorsam

Die Schulbehörde muss den rechtswidrig gefeuerten Lehrern des Kölcsey-Gymnasiums Schadensersatz zahlen.
11. November 2024 10:20

Das bestimmte der Budapester Gerichtshof in seinem Urteil erster Instanz. Die Lehrer hatten an der Bewegung des zivilen Ungehorsams teilgenommen, nachdem Streiks amtlich untersagt wurden, woraufhin ihnen vom Direktor die fristlose Kündigung ausgesprochen wurde. Gegen diese Entscheidung klagten die fünf betroffenen Pädagogen. Das Gericht sah die Klage nur in Teilen als berechtigt an, sprach den Klägern aber insgesamt knapp 28 Mio. Forint (70.000 Euro) für entgangene Bezüge und die gesetzlich zustehende Abfindung zu.

Bei seiner außerordentlichen Kündigung hatte der Direktor nicht einmal Rücksicht auf den Umstand genommen, dass einer der Lehrer seine Stunden an dem ominösen Tag des zivilen Widerstands letztlich doch abhielt. Auch im Falle der anderen Pädagogen, die seit langen Jahren bzw. Jahrzehnten für ihre vorbildliche Tätigkeit im Bildungswesen anerkannt waren, sah das Gericht wegen des eintägigen Protests keine Basis für den Rauswurf ohne jegliche Vorverwarnung. Zumal viele Lehrer anderer Schulen ihre Arbeit nach dem Ende der Proteste fortsetzen durften.

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