Urteil im Brokerskandal
Keine Mitschuld staatlicher Organe
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Der Gerichtshof Budapest hat eine Klage von Geschädigten der Brokerskandale in einem Teilurteil abgewiesen. Die Klägergemeinschaft wollte eine Mitschuld staatlicher Organe wie der Ungarischen Nationalbank (MNB), des Staatlichen Rechnungshofes (ÁSZ) und des Staates an sich feststellen lassen. Das Gericht verwies darauf, dass die rund 1.650 Kläger bereits im Rahmen eines Fonds zur Schadensregulierung entschädigt worden seien. Die Kläger wiederum sehen Verluste in Höhe von rund 30 Mrd. Forint nicht beglichen.
Die MNB entzog der Quaestor Zrt. Anfang 2015 ihre Tätigkeitserlaubnis, nachdem Tiefenprüfungen fiktive Anleihen im Volumen von 150 Mrd. Forint (!) zutage gebracht hatten. In ihrer Eigenschaft als Finanzaufsicht ging die MNB fortan strenger gegen weitere Brokerfirmen vor, woraufhin weitere Firmenpleiten (Hungária, Buda-Cash) folgten. Die Kläger sahen Versäumnisse der staatlichen Prüfstellen bei der Beaufsichtigung des Marktes.
