Justizministerin Judit Varga zum Kinderschutzgesetz
Erziehung liegt in nationaler Befugnis
Das Kinderschutzgesetz stelle sicher, dass das Recht zur Bestimmung der Erziehung von Kindern allein die Eltern berührt. Die Ministerin hob hervor, dass die Venedig-Kommission des Europarates geurteilt habe, das Gesetz stehe im Einklang mit den europäischen Standards.
Regierung nimmt ihre Verantwortung wahr
Zudem gestehe die Grundrechtecharta der EU den Eltern das Recht zu, eine Erziehung ihrer Kinder zu gewährleisten, die ihren religiösen, weltanschaulichen sowie pädagogischen Vorstellungen entspricht. Es sei ganz und gar nicht gleichgültig, welche externen Reize das Kind erfährt, wenn es erstmals auf Gemeinschaften außerhalb der Familie trifft, meinte Varga. Es liege in der Verantwortung der Regierung, hier schützend einzugreifen.
Im umstrittenen Gesetz schütze die Regierung lediglich die verfassungsgemäße Identität, ohne irgendwelche Diskriminierungen aufzustellen oder Regeln zu verletzen. „Das Gesetz bezieht sich nicht auf Erwachsene, in Ungarn darf jeder frei nach seinen Vorstellungen leben, wobei die Rechte sexueller Minderheiten ausdrücklich geschützt sind”, unterstrich die Ministerin.
Varga: „Gemeinschaftsrecht hat hier nichts verloren“
Die Justizministerin stellte einmal mehr klar, das Gesetz über die Erziehung sei von nationaler Befugnis, das Gemeinschaftsrecht habe „hier nichts verloren“. Bekanntlich hat die EU-Kommission in der Angelegenheit ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Hinter diesem Verfahren dürfte das Ziel stehen, die Familie als Grundeinheit natürlicher Gemeinschaften zu liquidieren.
Ungarn habe auch eine politische Erklärung der EU zur Kinderstrategie mit seinem Veto belegt, weil darin mehrere provokative Passagen enthalten waren, die hierzulande als rote Linien gelten.
Die Orbán-Regierung wendet 5% des BIP für Familienzuschüsse auf – ein global einmaliger Beitrag. Man wolle die demographischen Probleme nicht mit Zuwanderung, sondern mit einer aktiven Familienpolitik meistern.