Kurie:
Hammerschlag ist keine Meinungsäußerung
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Das Einschlagen auf ein Denkmal mit einem Hammer ist eine gewalttätige Handlung und nicht mit einer Meinungsäußerung zu verwechseln. In diesem Sinne hat die Kurie das Verfahren gegen den rechtsradikalen Politiker Előd Novák zur Neuauflage an die erste Instanz zurückgegeben. Der damals noch für die Jobbik im Parlament sitzende Novák hatte kurz nach dem Nationalfeiertag vom 23. Oktober 2015 das sowjetische Heldendenkmal auf dem Budapester Freiheitsplatz (Szabadság tér) attackiert, weil er die dort angebrachten Symbole Hammer und Sichel als Zeichen der kommunistischen Besatzung Ungarns seit 1956 zerstören wollte. Zwei Gerichtsinstanzen hatten diese Handlung nicht als Sachbeschädigung einstufen wollen, die Staatsanwaltschaft wandte sich daraufhin an die Kurie als Obersten Gerichtshof. Diese begründete nun den Schutz des Denkmals mit den internationalen Verpflichtungen Ungarns und stellte klar, Meinungen dürften nicht gewaltsam kundgetan werden.
